Im Kapitel 5.3.1.X bestehen im Anbringen von Grosszetteln zwischen der Strasse und der Schiene Unterschiede. Es wird immer geschrieben vom kombinierten Verkehr Strasse/Schiene. Gilt die Bemerkung auch für den umgekehrten Ablauf Schiene/Strasse. Aufgrund eines bei uns hängigen Falles wird von kompetenter Seite behauptet, es gelte nur die Reihenfolge Strasse/Schiene, nicht aber umgekehrt. Somit wären Grosszettel nach einem Bahntransport für den Strassentransport wieder den ADR-Vorschriften anzupassen.
Wer kann mir hier kompetent Auskunft geben?
MfG
Albert Geier