Moin zurück,
nein, muss man nicht. In 3.4.5.2 ist zu lesen, dass CTU's, die nur gefährliche Güter in begrenzten Mengen enthalten, nicht gelabelt werden brauchen, sondern mit "LIMITED QUANTITIES" oder "LTD QTY" gekennzeichnet werden dürfen. (65 mm groß, an allen 4 Seiten)
Wenn neben den begrenzten Mengen auch noch "normale" Gefahrgüter in nicht begrenzten Mengen sind, sind auch keine Label für die begrenzten Mengen notwendig, dann wird nur das "normale" Gefahrgut gelabelt. (5.3.1.1.2).
Das bleibt auch im 34.Amdt so.
Viele grüße
Volker Utzenrath