Hallo Klaus,
ich dachte zwar, die Frage beantwortet zu haben, in dem ich sagte, dass Deine Firma auf alle Fälle Verlader ist. Ob Deine Firma auch Absender ist, käme auf die möglich vertragliche Vereinbarung an. Als Verlader hast Deine Firma jedoch mindestens die Pflichten aus Kap. 7.5 ADR zu beachten. Somit musst Du auch prüfen, ob der Fahrer, das Fahrzeug, die Dokumente und die Ausrüstung den Rechtsvorschriften genügt. Andernfalls darfst Du das Gefahrgut nicht verladen (lassen). Falls Du Dich jedoch für die Maßnahmen nach 1.1.3.5 ADR entscheiden würdest, wärst Du auch nicht Absender bzw. Verlader im Sinne des ADR, da dann die Freistellung greifen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm