ADR - Schriftliche Weisungen
#7718
02.01.2009 12:59
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Hoko1
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Hallo ich bin neu im Forum und kenne mich noch nicht so gut aus. Ich bin Speditionskaufmann und arbeite in der Chemischen Industrie. Und hier habe ich auch gleich meine Frage: Ab 1.1.2009 gibt es eine Neuerung im ADR bzgl. Schriftliche Weisungen. Bis dato konnte man die Zahl zur Kennung der Gefahr in der oberen Hälfte der orangen Tafel dem Einzelunfallmerkblatt entnehmen. Aber wie verhält es sich in Zukunft, wo nur noch "pauschale" Schriftliche Weisungen existieren? Woher bekommt der Tankwagenfahrer jetzt seine Infos für die O-Tafel? Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen? Gruss
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: Hoko1]
#7719
02.01.2009 14:04
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TDamm
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Hallo Hoko1 und allen ein gesundes neues (Gefahrgut) Jahr,
die von Dir angesprochene Angabe in den schriftlichen Weisungen war nur eine freiwillige Angabe der gewerblichen Hersteller. Das bisher gültige ADR hat diese Angabe nicht zwingend gefordert. Richtig ist, dass die neuen schriftlichen Weisungen das wohl nicht mehr darstellen werden. Jedoch beabsichtigt der Verordnungsgeber den Befüller zu verpflichten, dass er den Kraftfahrer auf die Nummer der Gefahr hinweist. Letztendlich hat auch der Befüller in der neuen GGVSEB dafür zu sorgen, dass das das Fahrzeug vor dem Befüllen den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht (7.5.1.2 ADR).
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: TDamm]
#7720
03.01.2009 14:13
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Hoko1
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Hallo Herr Damm, erst einmal ein frohes neues Jahr vor allem aber Gesundheit. Danke für die prompte Antwort! Wenn ich das richtig verstanden habe gelten die alten Vorschriften ADR 2007 aber noch bis Ende Juni d. J. das bedeutet, dass bis dahin auch ein Einzelunfallmerkblatt( mit den bekannten Zahlen für die O-Tafel) noch verwendet werden kann. Wird aber nach der Zeitüberschreitung ein Einzelunfallmerkblatt nicht mehr anerkannt oder sogar bussgeldpflichtig, obwohl es wesentlich detaillierter ist als das jetzt neu geschaffene? Gruss Horst
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: Hoko1]
#7721
03.01.2009 18:27
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TDamm
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Hallo Horst,
alles Gute im neuen Jahr. Bis zum 30.06.09 kann jeder noch das ADR 2007 anwenden. Danach sollten die alten schriftlichen Weisungen, auch wenn Sie detalierter sind, nicht mehr auf der Straße auftauchen.
Gruß Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: Hoko1]
#7722
03.01.2009 19:23
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Mark
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Hallo Hoko,
wir lösen das Problem so, dass wir freiwillig das Beförderungspapier mit der Angabe der Kemmlerzahl und auch (sofern zutreffend) mit der nötigen Kennzeichnung für die Umweltgefahr ergänzen.
Grüße
Mark
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: Mark]
#7723
05.01.2009 14:33
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Hallo zusammen, ich danke euch allen für die schnelle Hilfe! Nichts desto trotz: die neue Schriftliche Weisung gleicht aus meiner Sichtder Dinge dem uralten Speditions - Sammelunfallmerkblatt.Wenn auch in abgewandelter Form. Ein Unfallmerkblatt/Schriftliche Weisung für alle Fälle ! Gruß Horst
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: Hoko1]
#7724
14.01.2009 17:35
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Anderl
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Hallo,
eine gewisse Ähnlichkeit mit dem alten Sammelunfallmerkblatt kann man nicht leugnen, auch wenn die Intention der neuen schriftlichen Weisungen eine andere ist. Auch wir geben die Angaben für OWT und Gefahrzettel bzw. Placards auf dem Beförderungspapier an.
Freundliche Grüße Josef Anderl
Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: Anderl]
#7725
22.01.2009 10:42
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sick
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Hallo,
ich arbeite in einem LKW Transportunternehmen.
Wenn ich das richtig verstehe muss ich nun alle Fahrzeuge mit diesem neuen Sammelmerkblatt ausrüsten. Wenn ja, kann mir jemand sagen, woher ich das bekomme?
Dann hab ich gleich noch eine Frage:
Einer unserer Disponenten teilte mir mit, dass ein Fahrer von uns diese Woche angehalten wurde. Ich weiß leider nicht ob von BAG oder Polizei. Jedenfalls wurde Ihm vorgeworfen, dass er nur eine Ausfertigung der schriftlichen Weisungen (alte Version) dabei hatte. Angeblich müsste er wohl zwei weitere „Kopien“ oder Ausfertigungen davon mit sich führen. Ob es zu einer Strafe gekommen ist kann ich jetzt nicht sagen, da ich den Fahrer noch nicht persönlich gesprochen habe, sondern mir dies nur flüchtig vom Disponent berichtet wurde.
Stimmt das mit den 3 Ausfertigungen bzw. Kopien?
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: sick]
#7726
22.01.2009 11:25
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GG1
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Hallo sick,
wenn der Fahrer nach altem Recht unterwegs war (darf er bis 30.06.2009), dann müssen die schriftlichen Weisungen in den Sprachen des Absendelandes, des Empfangslandes und den Sprachen aller Transitländer mitgeführt werden. Fallweise auch noch in einer Sprache, die der Fahrer lesen und verstehen kann.
Nach neuem Recht ist es nur noch in der Sprache erforderlich, die der Fahrer lesen und verstehen kann.
Zusätzliche Kopien sind nicht erforderlich.
Grüße GG1
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: sick]
#7727
22.01.2009 11:28
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Wilhelm Kassing
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Guten Morgen, zur Zeit haben wir bis zum 30.06.09 eine Übergangsfrist zwischen ADR 2007 und ADR 2009; d.h. während dieser Zeit sind beide Versionen anwendbar. Sowohl noch ADR 2007 = Schriftliche Weisung alt aber auch schon ADR 2009 = schriftliche Weisung neu. Mitgabepflicht alt durch Verlader in D Mitgabepflicht neu durch Beförderer
in jeweils einer Ausfertigung, die der Fahrer lesen und verstehen kann.
Nach ADR 2007 = Sprache des Fahrers + Sprache Abgangsland + ggf. Empfangsland + Transitländer
Nach ADR 2009 nur noch Sprache des Fahrers.
3 Ausfertigungen ist Schnee von Vorgestern.
Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von Anbietern.
Grüsse
Wilhelm Kassing
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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