Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: Wilhelm Kassing]
#7728
22.01.2009 19:11
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sick
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Hallo Danke für die Antworten. Kann man diese neuen schriftlichen Weisungen nicht irgendwo als PDF runterladen? Hab schon auf verschiedenen Seiten gesucht und auch eine gute gefunden in der es alle Sprachen gibt, aber leider kein Deutsch hier die Seite Web Seite Da steht auch, dass auf jeden Fall eine farbige Ausfertigung erforderlich ist. Kann vielleicht jemand ein Link schicken, wo es die deutsche Version gibt, oder muss man die ernsthaft kaufen??? Gruß
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: sick]
#7729
23.01.2009 09:11
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GG1
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Hallo sick, die Länder sollen ihre Versionen der UN zur Verfügung stellen, die sie auf folgender Webseite veröffentlicht: http://www.unece.org/trans/danger/publi/adr/adr_linguistic_e.htmDeutschland hat seine Version bis dato noch nicht eingestellt; liegt aber daran, daß man erst die darin enthaltenen Fehler korrigieren will (diese sind im Verkehrsblatt Nr.1 von 2009 genannt). Grüße GG1
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: GG1]
#7730
23.01.2009 09:55
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sick
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Danke für die Info!
Ich verstehe zwar nicht, was daran so kompliziert sein soll, dass man da solange Fehler korrigieren muss, aber ok.
Also gehe ich mal davon aus, dass die deutsche Version dann demnächst da erscheinen wird.
Kann ich solang darauf bestehen, dass die Absender uns mit den alten Versionen der schriftlichen Weisungen ausstatten?
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: sick]
#7731
23.01.2009 12:18
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GG1
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Hallo sick,
Du kannst ein Problem bekommen, wenn Du auf "altem" Recht bestehst sprich: der Absender sucht sich einen anderen Beförderer. Eventuell hat der Absender sein EDV System bereits umgestellt (obwohl die Angabe des Tunnelcodes nicht gegen 2007er Recht verstößt da er am Ende der Gefahrgutsequenz kommt). Normalerweise sollte das aber mit gesundem Menschenverstand lösbar sein. Die Absender sind auf jeden Fall froh um die Pflichtenverlagerung was die schriftlichen Weisungen angeht. War in der Vergangenheit von manchen Konntrollbehördern gern genommen um ein Bußgeld zu verhängen. Mir sind Ordnungswidrigkeitenanzeigen bekannt, weil im Unfallmerkblatt bei einem nach Gefahrstoffrecht krebserregenden Produkt das nicht im Unfallmerkblatt ebenfalls angegeben wurde!
Das BMVBS hat übrigens eine Duldung für die Verwendung der fehlerhaften neuen schriftlichen Weisungen ausgesprochen; wenn Du das Muster also farbig und auf 4 Seiten ausgedruckt verwendest, gibt es in Deutschland kein Bußgeld dafür. Wie es im Ausland aussieht, steht auf einem anderen Blatt.
Daß das mit den Änderungen so lange dauert liegt daran, daß da leider viele Köche beteiligt sind und das ECE - Sekretariat die Fehlerbereinigung mit einem noch ausstehenden Notifizierungsvorgang verbinden will.
Grüße GG1
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: GG1]
#7732
23.01.2009 13:55
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sick
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Vielen Dank für deine ausführliche Auskunft. Das BMVBS hat übrigens eine Duldung für die Verwendung der fehlerhaften neuen schriftlichen Weisungen ausgesprochen; wenn Du das Muster also farbig und auf 4 Seiten ausgedruckt verwendest, gibt es in Deutschland kein Bußgeld dafür. Weißt du ob ich das irgendwo im Internet bekomme, oder kann es mir vielleicht einer von euch zur Verfügung stellen / uploaden? Mit bestem Dank... sick!
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: sick]
#7733
23.01.2009 15:04
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Hallo sick, schau mal bei der GeLa http://www.gelaweb.de/ im News Bereich nach. Mit Datum vom 19.01.2009 wurde darauf hingewiesen. Grüße GG1
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: GG1]
#7734
23.01.2009 16:30
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sick
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ok... da steht das mit der Fehlerkorrektur. Aber das Problem ist, ich hab momentan garnichts, was ich den Fahrern mitgeben kann.
Deshalb brauch ich wenigstens die alte Version. Wo findet man die denn???
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: sick]
#7735
23.01.2009 16:54
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Mark
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Hallo Sick,
die alten Versionen musste der Absender selbst erstellen und war verpflichtet diesen dem Beförderer mitzuteilen und dem Verlader zu übergeben. Der Verlader musste diese dann dem Fahrer übergeben (so wenigstens die Theorie). In der Praxis gibt es teure Programme, die das passende Unfallmerkblatt in den gewünschten Sprachen generierte.
Einfacher ist es, wenn du dir eins nach neuer Version von einem Verlag kaufst, kosten nicht viel. Jeder Verlag, der Gefahrgutartikel verkauft, verkauft auch die Unfallmerkblätter. Frag doch mal beim Storck-Verlag.
Ach ja, nur eine Version (in einer Sprache) ist nicht ganz richtig. Im ADR steht nicht in der Sprache des Fahrer, sonder in der Sprache der Fahrzeugbesatzung. Ist neben einem deutsch-sprechenden Fahrer auch noch ein polnisch-sprechenden Mitfahrer an Bord, dann muss neben der deutschen Version auch noch die polnische an Bord
Grüße
Mark
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: GG1]
#7737
23.01.2009 18:40
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sick
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Vielen Dank!
Ich nehme an Seite 205 bis 208. Richtig?
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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