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Haftung #7800 13.01.2009 22:04
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j_burch Offline OP
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Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: Ich soll den IATA-Schein machen, um künftig dann die Shipper's Declaration unterschreiben zu können. Wie ist das mit der Haftung, wenn eine Sendung abgelehnt wird. Wer trägt dann die Verantwortung?
Vielen Dank für Eure Antwort.

Re: Haftung [Re: j_burch] #7801 14.01.2009 17:28
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Anderl Offline
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Hallo,

also verantwortlich ist der Versender (1.3/5.0.1/7.0.1/8.0.2 IATA-DGR). Man wird sich in der Regel mal an den halten, der unterschrieben hat. Dieser bestätigt mit der Konformitätserklärung (8.1.6.12), dass alles i.O. ist und alle anwendbaren Vorschriften eingehalten sind.
Es müssen ja alle Beteiligten entsprechend geschult sein. Also wenn andere klassifizeren, verpacken, kennzeichnen, dann sollten die Verantwortlichkeiten jeweils klar geregelt und beschrieben sein.
Eine Kontrolle vor Unterzeichnung ist sicherlich sinnvoll und kann manchen Recheck vermeiden. Dies ist in der Praxis wegen räumlicher Trennung nicht immer möglich. Und woher soll der Unterzeichner wissen, ob der Verpacker die Verpackung auch richtig zusammengestellt hat oder der Füllgrad eingehalten ist? Da muss man sich auf seine Kollegen verlassen können, und die Verantwortlichkeiten/Prozesse sollten beschrieben sein. Dann kann man den wirklich Verantwortlichen leicht ermitteln und Organisitionsverschulden werden damit vermieden.


Freundliche Grüße
Josef Anderl

Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
Re: Haftung [Re: j_burch] #7802 19.01.2009 20:32
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Heinz1 Offline
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Antwort auf
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: Ich soll den IATA-Schein machen, um künftig dann die Shipper's Declaration unterschreiben zu können. Wie ist das mit der Haftung, wenn eine Sendung abgelehnt wird. Wer trägt dann die Verantwortung?
Vielen Dank für Eure Antwort.


Hallo j_burch,

die geplante Schulung ist doch schon mal ein begrüßenswerter Schritt.
Bei Ablehnung einer Sendung kann man in aller Regel sehr entspannt bleiben. In den meisten Fällen handelt es sich um formale, diskussionwürdige Banalitäten, die die Sicherheit nicht beinträchtigen. Sie hierzu z.B. IATA 9.1.3 Anmerkung 3.
Seitens der Airline ist man dann der Meinung, dass die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ready for shipping) nicht erfüllt wurden und die damit verbundene "re-check fee" also gewissermaßen eine Konventionalstrafe darstellt.
Eine Meldung seitens der Airline an die Behörde erfolgt in solchen Fällen nicht.

Anders schaut's aus, wenn der Versender z.B. CAO als PAX ok deklariert. Dann gibt's einen Report ans LBA. In einem solchen Falle würde ein Bußgeld ergehen und der Unterzeichner hätte "schlechte Karten".

Wenn Sie mit einem Dienstwagen bei Rot über die Ampel brettern, wär's auch so. Deshalb verzichten Sie aber doch nicht auf das Auto ;-)

Gruß aus HH
Heinz Balecke
GGA-Team

Re: Haftung [Re: Anderl] #7803 19.01.2009 20:40
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Heinz1 Offline
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Beiträge: 84
Antwort auf
Hallo,

[...] Es müssen ja alle Beteiligten entsprechend geschult sein. Also wenn andere klassifizeren, verpacken, kennzeichnen, dann sollten die Verantwortlichkeiten jeweils klar geregelt und beschrieben sein.
Eine Kontrolle vor Unterzeichnung ist sicherlich sinnvoll und kann manchen Recheck vermeiden. Dies ist in der Praxis wegen räumlicher Trennung nicht immer möglich. Und woher soll der Unterzeichner wissen, ob der Verpacker die Verpackung auch richtig zusammengestellt hat oder der Füllgrad eingehalten ist? Da muss man sich auf seine Kollegen verlassen können, und die Verantwortlichkeiten/Prozesse sollten beschrieben sein. Dann kann man den wirklich Verantwortlichen leicht ermitteln und Organisitionsverschulden werden damit vermieden.


So ist es! Wenn dann der Verpacker nach Kat 2 geschult ist und vom Unternehmer mit allen erforderlichen Informationen gemäß 1.3.2(a) ausgestattet wurde, ist doch fast alles "in Butter". Wenn man das Ganze dann noch durch enge Kommunikation zwischen Kat 1 und Kat 2 absichert, sollte es kein Problem geben.

Noch'n Gruß
Heinz Balecke


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