Hallo Haus4,
eine IMO wird von der beauftragten Person/Versender
lt. IMDG-Code 5.4.5.1 mit diesem Text unterschrieben:
Erklärung des Shippers:
Erklärung: Hiermit erkläre ich ,
dass der Inhalt dieser Sendung mit dem (den) richtigen technischen Namen
vollständig und genau bezeichnet ist. Die Güter sind
nach den geltenden internationalen und nationalen
Vorschriften klassifiziert, gepackt, beschriftet und
gekennzeichnet/plakatiert und befinden sich in jeder
Hinsicht in einem für die Beförderung geeigneten Zustand.
Unter 1.1.2 sind Regeln aufgeführt.
(Regel 4 Beförderungsdokumente)
Ich hoffe das hilft.
Zuletzt bearbeitet von Pabst aus Bayern; 02.02.2009 14:41.