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Richtiger techn. Name auf Tankcontainern #7947 12.02.2009 11:20
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mawada Offline OP
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Wir wollen 20 ft. Tankcontainer versenden. Gemäß IMDG-Code 5.3.2.0 muss der richtige technische Name auf mindestens zwei Seiten angebracht werden. Wird kennzeichnen somit die beiden Längsseiten mit der Bezeichnung aus Tabelle 3.2.

Aus dem IMDG-Code konnte ich keine Forderung hinsichtlich der Mindestzeichenhöhe hierfür erlesen.

Wie macht Ihr das? Nehmt Ihr die Mindestzeichenhöhe aus 5.3.2.1.2 an?

mawada

Re: Richtiger techn. Name auf Tankcontainern [Re: mawada] #7948 13.03.2009 17:16
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mawada Offline OP
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Ich beantworte mir meine Frage mal selber.

Komischerweise gibt es Reedereien, welche den IMDG - Code ungewöhnlich auslegen oder in Bezug auf die Beschriftung mit dem "Proper Shipping Name" aus Kap 3.2. die Mindestzeichenhöhe von der UN - Nummern - Kennzeichnung von Boxcontainern mit mehr als 4000 kg von einem Produkt heranziehen.

Explizit sind keine Vorgaben dafür vorhanden!!!!

Einige Reedereien weisen jedoch darauf hin, dass eine Mindestzeichenhöhe von 2" sinnvoll ist. Nicht im Hinblick auf den IMDG - Code. Allerdings um Schwierigkeiten bei z. B. Transporten in USA zu umgehen, welche später per Bahn an ihr Ziel gebracht werden. Für Bahntransport gibt es eben die Anweisung, dass eine Schriftzeichenhöhe von 2" eingehalten werden muss.

mawada

Re: Richtiger techn. Name auf Tankcontainern [Re: mawada] #7949 30.03.2010 15:57
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Roland Offline
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Hallo zusammen

Im Seeverkehr (d. h. gem. IMDG Code) gibt es keine Vorschriften für die Zeichenhöhe für die Angabe des proper shipping names an den Längsseiten von Tank-/Schüttgutcontainern.

Allerdings sollte man beachten, dass man, wenn man ein Produkt in die USA zu versenden hat, das weltweit kein Gefahrgut ist, das jedoch ein US-spezifisches Gefahrgut ist (wie z. B. "Combustible liquid" oder "RQ"), dann den US-Vorschriften für Placarding/Marking von portable tanks unterliegt, die vorschreiben, dass
- Placards mind. 27,3 x 27,3
- Buchstaben des PSN eine Höhe von 50 mm und eine Stärke von 6 mm
haben müssen.

Gruß,
Roland Neureiter


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