Hallo Bernd,
nach 3.5 muss die Fahrzeugbesatzung nur die Vorschriften für die Unterweisung des Kapitels 1.3 erfüllen, nicht die Schulung für Fahrzeugführer nach 8.2.
Denn man unterliegt keinen anderen Vorschriften, abgesehen der in 3.5.1 a) bis c)aufgeführten. Die 8.2 ist da nicht dabei.
An der Bemerkung braucht man sich nicht zu stören, die dient hier nur als Hinweis, dass für besondere Personengruppen extra Schulungen erfolgen müssen.
Alles klar <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Allerdings sind in 3.5 sehr hohe Anforderungen an Verpackungen/Prüfungen beschrieben. Lohnt sich dies außer für Consumer Commodity - Spezialisten überhaupt?
Würde es eher mit Freistellungen nach 3.4 versuchen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />