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"Kontrollwahn" #7985 23.02.2009 12:09
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Frank D. Offline OP
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Hallo,
In letzter Zeit nehmen die Kontrollen in unserer Firma immer mehr zu.
Inzwischen soll JEDER LKW der aus unserer Firma etwas abholt, (Gefahrgut oder nicht)ausführlich kontrolliert werden.Die Transportpapiere, der Zustand des KLW... natürlich muss auch jeder Abtransport per Foto festgehalten werden.
Jetzt meine Frage:
Ist das von Rechtwegen her wirklich notwenig, oder wäre eine Stichprobenartige Kontrolle ausreichend?
Frank

Zuletzt bearbeitet von Frank D.; 23.02.2009 12:13.
Re: "Kontrollwahn" [Re: Frank D.] #7986 23.02.2009 13:11
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UBurkhard Offline
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Kein Kontrollwahn sondern durchaus eine Notwendigkeit.

Stichwort:
(Mit-)Haftung des Verladers / "Leiters der Ladearbeiten" bei unzureichender Ladungssicherung nach Ordungsrecht (StVO, StVZO) und Handelsrecht (HGB)

Vergleiche dazu u.a. Beschluss OLG Stuttgart vom 27.12.1982 (1 Ss 858/82), Beschluss OLG Celle vom 11.11.2006 und 28.02.2007 (322 Ss 39/07), bestätigt durch das BVG vom 28.11.2007 (2 BvR 791/07)

Faktisch bedeutet dies, das der Verlader bzw. die für die Verladetätigkeiten verantwortliche Person im Schadenfall nachweisen muss, das die Ladungssicherung gemäß dem Stand der Technik (VDI 2700) durchgeführt wurde.
Dazu gehört natürlich auch eine Überprüfung des Fahrzeuges auf augenscheinliche Mängel, die Überprüfung ob das Fahrzeug überhaupt für den Transport geeignet ist und natürlich die Überwachung der Sicherungsarbeiten.


Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
Re: "Kontrollwahn" [Re: Frank D.] #7987 23.02.2009 15:40
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Gerald Offline
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Hallo Frank,
schon seit dem ADR 2007 steht unter 7.5.1.1 bis 7.5.1.3. geschrieben, das vor dem Be-/Entladen Fahrer, Fahrzeug, Beförderungsmittel und Papiere zu kontrollieren sind.
Und ich denke, das macht auch Sinn, wenn man an die Verstöße und Unfälle denkt, welche immer weiter zunehmen.
Auch muss ich bei meinen Schulungen immer wieder feststellen, das diese Änderung im ADR 2007 vielen Verantwortlichen heute noch nicht mal bekannt sind.
Es gibt aber auch Firmen, welche schon vor dieser Einführung im ADR, diese Kontrollen durchgeführt haben und dabei sogar digitale Bilder anfertigten.
Und die Vergangenheit hat nun mal gezeigt, das Stichproben einfach nicht langen.
Auch solltest Du mal in die RSE sehen, um zu wissen, mit welchen Bußgeldern Du rechnen mußt. Und das ist teilweise nicht wenig!!!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: "Kontrollwahn" [Re: Gerald] #7988 23.02.2009 18:58
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Claudi Offline
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Neben der Notwendigkeit der Kontrollen zur Erhöhung der Sicherheit und Schutz der Allgemeinheit sind diese Kontrollen auch zum Zweck der eigenen Absicherung sinnvoll und notwendig.

Kontrolliert man nicht alle Fahrzeuge/ Papiere etc. und kommt es dann "draußen" zu einer Kontrolle durch Behörden oder gar zu einem Unfall, ist man mit Bußgeldern oder Schlimmerem dabei.

Re: "Kontrollwahn" [Re: Frank D.] #7989 24.02.2009 14:02
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Erwin Sigrist Offline
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...in diesem Zusammenhang möchte man noch an das bekannte Sprichwort erinnern:
If you think safety is expensive - try an accident!

Viele Grüsse aus Zürich
Erwin Sigrist


scienceindustries
Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech
Zürich / Schweiz
Re: "Kontrollwahn" [Re: Erwin Sigrist] #7990 25.02.2009 10:57
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Rupert Offline
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Beiträge: 382
Hallo!
In Österreich gibt es eine Entscheidung vom OGH dass nur eine 100% ige Kontrolle im Bereich Gefahrgut die Erfüllung der Pflichten sicherstellen kann
(was leider nicht realistisch ist).
Jedoch steht in den Gefahrgutvorschriften ja drinnen dass eine Qualitätssicherungssystem vorhanden sein muss.
Aus meiner Sicht: die richtige Mischung aus Schulung/Kontrolle/Verantwortung ergibt erst Sicherheit.
Wie tief die Kontrolle gehen sollte, ist eine wirtschaftliche Frage.
Gruß
Rupert


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