Tankcodierung
#807
11.06.2003 11:02
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Gandalf
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Hallo zusammen,
ich bereite z. Zt. eine interne Schulung vor und stolpere gerade über die Tankcodierung, von der ich nicht allzuviel Ahnung habe. Hier kann mir doch sicher einer weiterhelfen.
Wenn in Tabelle 3.2 in Spalte 12 beispielsweise die Codierung SGAH steht, steht diese Codierung dann auch so auf dem Kennzeichnugsschild des Tanks ? Oder muss ich immer in die Zulassungsbescheinigung gucken, um festzustellen ob der Tank für diese Stoffe zugelassen ist? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/confused.gif" alt="" />
Dank schon mal an dieser Stelle für die Hilfe.
Gruß Gandalf
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Re: Tankcodierung
[Re: Gandalf]
#808
11.06.2003 15:06
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Willi_Pape
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Hallo Gandalf, schau mal in Unterabschnitt 6.8.2.5.2. dort steht: " Die Tankcodierung gemäß 4.3.4.1.1 muß auf dem Aufsetztank selbst oder auf einer Tafel angegeben sein."
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
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Re: Tankcodierung
[Re: Willi_Pape]
#809
12.06.2003 10:00
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Gandalf
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Hallo Herr Pape,
zunächst Danke für die schnelle Antwort, doch jetzt bin ich ein bisschen verwirrt.
Die linke Spalte unter 6.8.2.5.2 gilt gem. 6.8.1.1 für
festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge), Aufsetztanks und Batteriefahrzeuge
Soweit alles klar.
In 6.8.2.5.2 linke Spalte heißt es:
Folgende Angaben ... auf dem Tankfahrzeug selbst ...
- Name des Eigentümers oder Betreibers
- Leermasse
- höchstzulässige Gesamtmasse
Soweit auch klar.
Weiter unten heißt es dann:
Die Tankcodierung gemäß ... 4.3.4.1.1 muss auf dem Aufsetztank selbst oder auf einer Tafel angegeben werden.
Heißt das jetzt dass,
a) diese Codierung nur auf einem Ausetztank angeben werden muss - entweder selbst oder auf Tafel
oder
b) diese Codierung auf einem Ausetztank selbst und bei allen anderen selbst oder auf einem Schild angegeben werden muss? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/confused.gif" alt="" /> <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/confused.gif" alt="" /> <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/confused.gif" alt="" />
Ich bin mir da nicht ganz sicher, wie das genau zu lesen bzw. zu verstehen ist.
Können Sie das eventuell klar stellen?
Vielen Dank schon mal.
Gruß Gandalf
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Re: Tankcodierung
[Re: Gandalf]
#810
12.06.2003 11:54
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Willi_Pape
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Hallo Herr Gandalf, im Untersbschnitt 6.8.2.5.1 sind die Angaben aufgezählt die auf dem Tankschild vermerkt sein müssen. Hierbei wird die Tankcodierung nicht erwähnt. Die Angabe in dem linken Feld unter 6.8.2.5.2 gilt eigentlich für Tankfahrzeuge, Aufsetztaks und Batteriefahrzeuge. Da aber in dieser Angabe nur der Aufsetztank erwähnt wird, gilt diese Vorschrift meines Erachtens auch nur für den Aufsetztank. Das bedeutet, das bei Tankfahrzeugen die Tankcodierung nur in der Zulassungsbescheinigung eingetragen werden muß. Bin mal gespannt wie das die anderen sehen.
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
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Re: Tankcodierung
[Re: Willi_Pape]
#811
12.06.2003 13:06
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Gandalf
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Hallo Herr Pape,
die RSE sagt zum Abschnitt 6.8.2.5.2 dass die Angabe der Tankcodierung auf der Tanktafel
auch bei festverbundenen Tanks, Aufsetztanks und Batteriefahrzeugen zulässig ist.
Was jedoch nach meiner Auffassung noch nicht ganz die Frage beantwortet,
ob die Codierung nun generell angegeben werden muss - sie ist eben halt zulässig?!
Vielleicht gibt es hierzu ja noch weitere Meinungen, oder vielleicht weiß es jemand auch ganz genau?
Gruß Michael
Oh, habe gerade gesehen, dass ich jetzt hier kein Fremder mehr bin (aber das nur nebenbei).
Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 12.06.2003 13:08.
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Verständnisfrage
[Re: Gandalf]
#812
16.06.2003 11:11
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Gandalf
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Hallo zusammen,
ich bins nochmal.
Die Tankcodierung steht in dieser Baumusterprüfungsbescheinigung nach 6.8.2.3 bzw. 6.8.2.4
Ist das das gleiche wie die Zulassungsbescheinigung gem. 9.1.2 (eigentlich doch nur für Fahrzeuge)? Wahrscheinlich ja nicht.
Muss der Fahrzeugführer die Bescheingung nach 6.8.2.3 bzw. 6.8.2.4 dann auch mitführen?
Hintergrund meiner Frage ist letztendlich § 9 GGVSE, Absatz 6 (Der Befüller), 1 e:
.., hat dafür zu sorgen, dass Tanks ... nur mit den ... zugelassenen gef. Gütern befüllt werden
Das muss der "Mitarbeiter vor Ort" ja nun abprüfen können. Dafür muss er aber auch wissen wie! <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/crazy.gif" alt="" />
Danke für Eure Unterstützung.
Gruß Michael
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Re: Verständnisfrage
[Re: Gandalf]
#813
08.07.2003 09:24
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Reiner
Einsteiger
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Zu der Prüfung nach § 9 Befüller Pflichten.
Der Befüller prüft
- bei einem Tankzug mit der Zulassungsbescheinigung
- bei einem Tankcontainer nach dem Tankcode
soweit so gut
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Re: Verständnisfrage
[Re: Reiner]
#814
08.07.2003 10:05
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UHeins
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Ich darf vielleicht ergänzend aus dem Protokoll des 3. ERFA Tank bei der BAM (Mitte Juni) zitieren:
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Es wurde festgestellt, dass die Tank-Codierung an sich eine gute Sache ist. Zusätzlich sind Angaben über den Tank-Werkstoff und die verwendeten Dichtungsmaterialien erforderlich, damit der Befüller entscheiden kann, ob Materialverträglichkeit gegeben ist.
Weder alte B.3- Bescheinigung noch neue Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge sind in dieser Hinsicht ausreichend.
Ergänzend wurde auf die fehlenden Beständigkeitsdaten in den Sicherheitsdatenblättern hingewiesen und dies bedauert. Als Informationsquelle wurde auf die BAM-Liste hingewiesen, die allerdings keine Gemische und n.a.g.-Positionen vollständig erfassen kann.
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Das vollständige Protokoll erscheint in der Juli-Ausgabe von [color:"red"]Gefährliche[/color] [color:"blue"]Ladung[/color]
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
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