Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Tankcodierung #807 11.06.2003 11:02
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Hallo zusammen,

ich bereite z. Zt. eine interne Schulung vor und stolpere gerade über die Tankcodierung,
von der ich nicht allzuviel Ahnung habe. Hier kann mir doch sicher einer weiterhelfen.

Wenn in Tabelle 3.2 in Spalte 12 beispielsweise die Codierung SGAH steht,
steht diese Codierung dann auch so auf dem Kennzeichnugsschild des Tanks ?
Oder muss ich immer in die Zulassungsbescheinigung gucken,
um festzustellen ob der Tank für diese Stoffe zugelassen ist? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/confused.gif" alt="" />

Dank schon mal an dieser Stelle für die Hilfe.

Gruß Gandalf

Re: Tankcodierung [Re: Gandalf] #808 11.06.2003 15:06
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Willi_Pape Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Hallo Gandalf,
schau mal in Unterabschnitt 6.8.2.5.2. dort steht:
" Die Tankcodierung gemäß 4.3.4.1.1 muß auf dem Aufsetztank selbst oder auf einer Tafel angegeben sein."


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Tankcodierung [Re: Willi_Pape] #809 12.06.2003 10:00
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Hallo Herr Pape,



zunächst Danke für die schnelle Antwort, doch jetzt bin ich ein bisschen verwirrt.



Die linke Spalte unter 6.8.2.5.2 gilt gem. 6.8.1.1 für

festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge), Aufsetztanks und Batteriefahrzeuge

Soweit alles klar.



In 6.8.2.5.2 linke Spalte heißt es:



Folgende Angaben ... auf dem Tankfahrzeug selbst ...



- Name des Eigentümers oder Betreibers

- Leermasse

- höchstzulässige Gesamtmasse



Soweit auch klar.



Weiter unten heißt es dann:



Die Tankcodierung gemäß ... 4.3.4.1.1 muss auf dem Aufsetztank selbst oder auf einer Tafel angegeben werden.



Heißt das jetzt dass,



a) diese Codierung nur auf einem Ausetztank angeben werden muss - entweder selbst oder auf Tafel



oder



b) diese Codierung auf einem Ausetztank selbst und bei allen anderen selbst oder auf einem Schild angegeben werden muss? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/confused.gif" alt="" /> <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/confused.gif" alt="" /> <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/confused.gif" alt="" />



Ich bin mir da nicht ganz sicher, wie das genau zu lesen bzw. zu verstehen ist.



Können Sie das eventuell klar stellen?



Vielen Dank schon mal.



Gruß Gandalf

Re: Tankcodierung [Re: Gandalf] #810 12.06.2003 11:54
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Willi_Pape Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Hallo Herr Gandalf,
im Untersbschnitt 6.8.2.5.1 sind die Angaben aufgezählt die auf dem Tankschild vermerkt sein müssen. Hierbei wird die Tankcodierung nicht erwähnt. Die Angabe in dem linken Feld unter 6.8.2.5.2 gilt eigentlich für Tankfahrzeuge, Aufsetztaks und Batteriefahrzeuge. Da aber in dieser Angabe nur der Aufsetztank erwähnt wird, gilt diese Vorschrift meines Erachtens auch nur für den Aufsetztank.
Das bedeutet, das bei Tankfahrzeugen die Tankcodierung nur in der Zulassungsbescheinigung eingetragen werden muß.
Bin mal gespannt wie das die anderen sehen.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Tankcodierung [Re: Willi_Pape] #811 12.06.2003 13:06
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Hallo Herr Pape,



die RSE sagt zum Abschnitt 6.8.2.5.2 dass die Angabe der Tankcodierung auf der Tanktafel

auch bei festverbundenen Tanks, Aufsetztanks und Batteriefahrzeugen zulässig ist.



Was jedoch nach meiner Auffassung noch nicht ganz die Frage beantwortet,

ob die Codierung nun generell angegeben werden muss - sie ist eben halt zulässig?!



Vielleicht gibt es hierzu ja noch weitere Meinungen, oder vielleicht weiß es jemand auch ganz genau?



Gruß Michael



Oh, habe gerade gesehen, dass ich jetzt hier kein Fremder mehr bin (aber das nur nebenbei).

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 12.06.2003 13:08.
Verständnisfrage [Re: Gandalf] #812 16.06.2003 11:11
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Hallo zusammen,

ich bins nochmal.

Die Tankcodierung steht in dieser Baumusterprüfungsbescheinigung nach 6.8.2.3 bzw. 6.8.2.4

Ist das das gleiche wie die Zulassungsbescheinigung gem. 9.1.2 (eigentlich doch nur für Fahrzeuge)? Wahrscheinlich ja nicht.

Muss der Fahrzeugführer die Bescheingung nach 6.8.2.3 bzw. 6.8.2.4 dann auch mitführen?

Hintergrund meiner Frage ist letztendlich § 9 GGVSE, Absatz 6 (Der Befüller), 1 e:

.., hat dafür zu sorgen, dass Tanks ... nur mit den ... zugelassenen gef. Gütern befüllt werden


Das muss der "Mitarbeiter vor Ort" ja nun abprüfen können. Dafür muss er aber auch wissen wie! <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/crazy.gif" alt="" />

Danke für Eure Unterstützung.

Gruß Michael

Re: Verständnisfrage [Re: Gandalf] #813 08.07.2003 09:24
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 8
Reiner Offline
Einsteiger
Offline
Einsteiger
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 8
Zu der Prüfung nach § 9 Befüller Pflichten.

Der Befüller prüft

- bei einem Tankzug mit der Zulassungsbescheinigung

- bei einem Tankcontainer nach dem Tankcode

soweit so gut


Re: Verständnisfrage [Re: Reiner] #814 08.07.2003 10:05
Registriert: Oct 2001
Beiträge: 530
UHeins Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Oct 2001
Beiträge: 530
Ich darf vielleicht ergänzend aus dem Protokoll des 3. ERFA Tank bei der BAM (Mitte Juni) zitieren:



----------

Es wurde festgestellt, dass die Tank-Codierung an sich eine gute Sache ist. Zusätzlich sind Angaben über den Tank-Werkstoff und die verwendeten Dichtungsmaterialien erforderlich, damit der Befüller entscheiden kann, ob Materialverträglichkeit gegeben ist.



Weder alte B.3- Bescheinigung noch neue Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge sind in dieser Hinsicht ausreichend.



Ergänzend wurde auf die fehlenden Beständigkeitsdaten in den Sicherheitsdatenblättern hingewiesen und dies bedauert. Als Informationsquelle wurde auf die BAM-Liste hingewiesen, die allerdings keine Gemische und n.a.g.-Positionen vollständig erfassen kann.

----------



Das vollständige Protokoll erscheint in der Juli-Ausgabe von [color:"red"]Gefährliche[/color] [color:"blue"]Ladung[/color]



----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Gb-Bestellung: Wie Dokument aufsetzen?
von Claudi - 13.06.2025 12:32
Certification For Transport Of Goods
von Claudi - 13.06.2025 12:27
CBTA-konform durch TNA und Assessments?
von DJSMP - 13.06.2025 10:28
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3