Keine Ausrüstung für UN2211
#8154
13.03.2009 09:58
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Udo Freitag
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Hallo Gefahrgutexperten.
Ist es richtig, dass man für den Transport von Gefahrgut mit der UN-Nr. 2211 (größer 1000 Pkt)keine allgemeine und keine Ausrüstung für bestimmte Klassen braucht.
Gruß
Udo
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Re: Keine Ausrüstung für UN2211
[Re: Udo Freitag]
#8155
13.03.2009 11:20
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bheuschen
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Hallo Udo, Dein Stoff hat keinen Gefahrenzettel, ist aber trotzdem Gefahrgut, die allgemeine Schutzausrüstung musst Du dabei haben, aber nicht die spezielle Ausrüstung für die versch. Gefahrenzettel .
Gruß Bernd
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Re: Keine Ausrüstung für UN2211
[Re: bheuschen]
#8156
14.03.2009 12:11
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Udo Freitag
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Hallo Bernd.
Es steht aber geschrieben: 8.1.5.1 Jede Beförderungseinheit mit gefährlichen Gütern muss gemäß Unterabschnitt 8.1.5.2 mit Ausrüstungsteilen für den allgemeinen und persönlichen Schutz ausgestattet sein. Die Ausrüstungsteile sind nach der Gefahrzettel-Nummer der geladenen Güter auszuwählen......
8.1.5.2 Die folgende Ausrüstung muss sich für alle Gefahrzettel-Nummern an Bord der Beförderungseinheit befinden: - ein Unterlegkeil je Fahrzeug...; - zwei selbststehende Warnzeichen; usw..
Für micht heißt das, kein Gefahrzettel keine Ausrüstung.
Gruß
Udo
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Re: Keine Ausrüstung für UN2211
[Re: Udo Freitag]
#8157
15.03.2009 15:05
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Mark
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Hallo Udo,
ich fürchte, du bekommst mit deiner Interpretation auf der Straße bei Kontrollen Probleme.
Im ersten Satz des UA 8.1.5.1 heißt es, dass jede Beförderungseinheit Ausrüstungsteile für den allgemeinen und persönlichen Schutz mitführen muss. Diese werden in UA 8.1.5.2 aufgeführt. Wenn in den einleitenden Worten steht, dass diese Gegenstände für alle Gefahrzettel gelten, dann soll das heißen, dass dies gefahrzettelunabhängig gilt.
Dann überleg mal, ob es den potentiellen Ärger lohnt, insbesondere, da die meisten der genannten Ausrüstungsgegenstände ja ohnehin mitgeführt werden müssen (Unterlegkeil, Warnzeichen, Warnweste). Die Ausrüstung mit den fehlenden Teilen ist nicht sehr kostenaufwendig. Es könnte dir bei einer Kontrolle passieren, dass die Polizei das Fahrzeug erst weiterfahren lässt, wenn die fehlenden Ausrüstungsgegenstände nachgerüstet wurden (das ist teuer und zeitaufwendig).
Wenn du jedoch dennoch bei deiner Interpretation bleiben möchtest, dann würde ich mir diese von dem für dich zuständigen Verkehrsministerium bestätigen lassen und dieses Schreiben in Kopie beim Transport mitführen. Dies würde dann Ärger und unnötige Kontrollzeiten entgegenwirken.
Grüße
Mark
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Re: Keine Ausrüstung für UN2211
[Re: Mark]
#8158
15.03.2009 21:12
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Udo Freitag
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Hallo Mark.
Wenn ich das beherzige was im ADR steht dann wird es ntürlich bei Kontrollen "vermeidbaren" Ärger geben. Mache ich ja auch nicht. Aber trotzdem ist deine Auslegung, meiner Ansicht nach, nicht richtig. Denn es steht geschrieben:
"Die Ausrüstungsteile sind nach der Gefahrzettel-Nummer der geladenen Güter auszuwählen"
und dann kommt die Aufzählung der allgemeinen und besonderen Ausrüstung.
Deshalb bleibe ich auch bei meiner Meinung, kein Gefahrzettel, keine Ausrüstung notwendig.
Gruß
Udo
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Re: Keine Ausrüstung für UN2211
[Re: Udo Freitag]
#8159
15.03.2009 22:31
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bheuschen
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Hallo Udo,
es ist sicherlich eine Interpretaionssache, meiner Auffassung nach muß sich das Grundequipment an Bord des Fahrzeugs befinden, die Zusätzlichen Schutzausrüstungen nach Gefahrenzettel entfallen . Natürlich kannst Du auf Deine Meinung pochen, hier würde ich vorschlagen, belade selbst einen LKW Deiner Meinung nach, lass Dich kontrollieren, und anschließend erzählst Du uns wie's gelaufen ist .
Gruß Bernd
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Re: Keine Ausrüstung für UN2211
[Re: Udo Freitag]
#8160
15.03.2009 22:41
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Mark
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Hallo Udo,
ich wollte mit meiner Darlegung nicht sagen, dass du mit deiner Interpretation im Unrecht bist. Man könnte tatsächlich beim Lesen auf die Idee kommen, dass bei fehlendem Gefahrzettel keine Ausrüstung erforderlich sei.
Ich glaube jedoch nicht, dass dies von den Gesetzesmachern so gewollt war. Insbesondere, da es sich um die allgemeine und die persönliche Sicherheit handelt, denke ich, dass man nur zum Ausdruck bringen wollte, dass diese Ausrüstungsgegenstände unabhängig vom Gefahrzettel sind. Daran, dass es zwei UN-Nummern gibt, denen keine Gefahzettel zugeteilt sind und nicht der Beförderungskategorie 4 zugeordnet sind, hat man wohl nicht gedacht.
Grüße
Mark
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Re: Keine Ausrüstung für UN2211
[Re: Mark]
#8161
17.03.2009 19:38
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Udo Freitag
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Hallo Mark.
Das dies nicht vom Gesetzgeber so gewollt ist, da bin ich mir ganz sicher. Ich denke aber auch, dass hier eine Lücke ist, die noch geschlossenen werden muss. Auch wenn es nur für zwei UN-Nr. zutrifft.
Gruß
Udo
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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