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Abholung per Luftfracht DGR ab Drittadresse #815 12.06.2003 15:29
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[color:"purple"] [/color] <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Wie kann mann IATA-DGR-Ware (Muster / Proben) von einer Drittadresse per Luftfracht abholen lassen, wenn dort kein IATA-DGR-geschultes Personal vorhanden ist, das eine Shippers Declaration erstellen. kann ? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />



<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" /> Stimmt : Wir reden von medizinischen Proben (Blut- / Stuhlprobe) im Grammbereich z.T. mit bis zu 10 kg Trockeneis. Klasse 6.2, UN 2814

Abholung erfolgt ab Kliniken in D, die i.d.R. über kein IATA-geschultes Personal verfügen. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Zuletzt bearbeitet von Bernhard Schmitt; 07.07.2003 13:12.
Re: Abholung per Luftfracht DGR ab Drittadresse #816 28.06.2003 02:33
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Hallo Herr Schmidt,
die Angaben die Sie machen sind ein wenig dürftig.
Um welchen Stoff handelt es sich und wie sgroß sind die Mengen???
Das sollten wir schon wissen, wenn wir Ihnen helfen sollen;-)

Schöne Grüße aus NRW
A.v.Deventer

Re: Abholung per Luftfracht DGR ab Drittadresse [Re: AvDeventer] #817 07.07.2003 11:42
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Sehr geehrter Herr Deventer,
Stimmt : Wir reden von medizinischen Proben (Blut- / Stuhlprobe) im Grammbereich z.T. mit bis zu 10 kg Trockeneis.
Abholung erfolgt ab Kliniken in D, die i.d.R. über kein IATA-geschultes Personal verfügen. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Danke und Gruß
Bernhard Schmitt

Re: Abholung per Luftfracht DGR ab Drittadresse #818 08.07.2003 22:56
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Hallo Herr Schmitt,
die Proben allein wären nicht das größte Problem...aber das Trockeneis;-))
Der Versender muss in Besitz eines gültigen ICAO/IATA-Zertifikates der PK 1 sein.
Zu beachten ist dabei die Mengenbegrenzung lt. IATA.

Schöne Grüße
A.v.Deventer

Re: Abholung per Luftfracht DGR ab Drittadresse [Re: AvDeventer] #819 10.07.2003 09:48
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Sehr geehrter Herr Deventer,



und genau das ist mein Problem. Es sollen derartige Abholungen realisiert werden obwohl bei der Abgangsadresse [color:"red"] [/color] kein PK-1-geschultes Personal [color:"black"] [/color] vorhanden ist. Da wir von lediglich [color:"red"] [/color] 1-2 Abholungen / Jahr [color:"black"] [/color] je Abgangsadresse reden besteht wenig Interesse seitens der Abgangsadressen entsprechendes Personal zu schulen. Da unsere Firma nicht identisch ist mit der Abgangsadresse haben wir auch wenig Chancen, hier für geschultes Personal zu sorgen. Somizt könnte eigentlich die Abholung nicht erfolgen. Soll aber. Was also können wir tun ?



Für [color:"blue"] [/color] ungefähliche Sendungen (Kl. 6.2 Gefahrengruppe 1) mit und ohne Trockeneis [color:"blue"] [/color] besteht [color:"blue"] [/color] kein Problem, weil kein IATA-DGR [color:"blue"] [/color] : Verpackung & Abholung durch ADR-geschultes Personal. Die DGR-Anmeldung erfolgt erst am Flughafen. Weil für Trockeneis keine Shippers Declaration notwendig ist kann ein Spediteur die Anmeldung vornehmen.



Aber für [color:"red"] [/color] Kl. 6.2 Gefahrengruppe II - IV mit und ohne Trockeneis [color:"black"] [/color] benötigen wir ein [color:"red"] [/color] DGD (Shippers Declaration) [color:"black"] [/color] . Und da war sie wieder, meine große Frage.



Danke und sonnige Grüße aus Bayern



Bernhard Schmitt

Re: Abholung per Luftfracht DGR ab Drittadresse #820 11.07.2003 23:11
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Hallo Herr Schmidt,
das für Trockeneis keine Shippers verlangt wird ist so nicht ganz richtig. Die Anlieferung muss im Voraus mit der LVG abgesprochen sein...das heisst auch ein Hinweis im AWB.
Zusätzlich muss ein sog. Check-Sheet erstellt werden in dem die Verpackung und die Nettomenge geprüft wird.
Es gibt auch, oder gerade bei Trockeneis sehr oft Probleme mit der Abfertigung weil dem Spediteur solche Daten nicht zur Verfügung stehen oder weil er der Meinung ist, dass Trockeneis im Luftverkehr nicht als DG gehandelt werden muss.
Zu Ihrem ersten Problem kann ich nur sagen, dass, wenn Sie wissentlich eine DG-Sendung übernehmen, die nicht von einem PK1-Inhaber gecheckt wurde, bleiben alle entstehenden Kosten...auch die OWI´s, an Ihnen hängen. Ich weiss nicht ob sich das auf Dauer rechnet;-)

Viele Grüße aus NRW
André van Deventer


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