Hallo Udo,
gute Frage, würde mich auch interessieren.
Eine unserer beauftragten Personen hat gestern nach über 2 Jahren ein Bußgelbescheid erhalten (von der Polizei in Hamburg), da angeblich sich zwei Großzettel vom Container gelöst haben sollen. Die Darlegung war, dass sich die Gefahrzettel nicht witterungsbedingt lösen dürfen. Hat es da ein neues Grundsatzurteil gegeben, dass man so alte Fälle wieder rauskramt?
Das mit dem witterungsbedingten Lösen ist uns ohnehin ein Rätsel, da uns das noch nie passiert ist und dann gleich zwei von vier Gefahrzetteln.