Hallo
Für beide UN-Nr. besteht unter der beachtung der Mengenbegrenzung die möglichkeit der Befreiung nach 1.1.3.6.3,(Nicht kennzeichnungspflichtiger Transport)
UN 1823 Natriumhydroxit,fest, Klasse 8, VG II bis 333 KG
UN 1824 Natriumhydroxit,lösung, Klasse 8, VG II bis 333 L / VG III bis 1000 L
Hier bei ist zubeachten das die gesamte Menge(1000) pro Beförderungseinheit nicht überschritten werden darf.
Berechung:
VG II / Menge * 3=....
VG III / Menge * 1=....
Ergebnis gesamt nicht > als 1000 Punkte
Beachtung: Ein Feuerlöscher von 2 KG ist im jeden fall erforderlich.
mfg
Wilfried