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Re: Freigestellte Mengen [Re: Mark] #8326 02.04.2009 09:32
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Claudi Offline
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Hallo Frede, erstmal tief durchatmen und nen großen Schluck Kaffee nehmen.

Dir passiert in der Situation, wie sie jetzt ist, rein gar nix. Der Unternehmer ist am Zug und muss dich, wenn er das will, bestellen - ordnungsgemäß und gerichtsfest. Das geht nur mit gültigem Schulungsnachweis. Und dann musst du natürlich zustimmen. Anschließend sollte z. B. durch Aushang im Unternehmen bekannt gemacht werden, dass du ab XXX der neue Gefahrgutbeauftragte im Unternehmen bist.

Du kannst den Unternehmer natürlich hinsichtlich der Notwendigkeit eines GB beraten. Wenn er aber trotz Befreiungstatbeständen einen haben will, ist das seine Entscheidung.

Will er einen GB, muss er ihn anständig bestellen. Der GB hat dann alle Pflichten der GbV zu erfüllen. Einen "GB auf Sparflamme" gibt es nicht. Was es ebenfalls nicht geben darf: einen GB-Papiertiger, der zwar bestellt und vorhanden ist, aber nichts tut (Achtung, Ordnungswidrigkeiten). Entweder also ganz oder gar nicht.

Sollte sich der Unternehmer für einen GB entscheiden, sollte man ihn (gerade in deiner Situation mit dem Arbeitspensum) auf § 7 der GbV hinweisen. Er muss dir nämlich auch ermöglichen, deinen Pflichten als GB nachzukommen. Also wirf mal einen Blick in die GbV (in aller Ruhe). GB ist kein Job, den man mal eben so nebenbei machen kann. GB heißt nicht, mal schön paar Tage zu nem Lehrgang zu gehen und dann einen schicken Schulungsnachweis an die Wand zu hängen (ich mache nicht dir hier den Vorwurf, sondern deinem Chef). Vielleicht ist sich dein Chef dessen nicht so bewusst. Berate ihn.

So, und nun Kopf hoch <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />. Fachliche Unterstützung und ein paar aufbauende Worte findest du ja schon mal hier.

Re: Freigestellte Mengen [Re: Claudi] #8327 02.04.2009 19:40
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MasterKane Offline
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Hallo Frede,

eine Sicherheit für Deine Tätigkeiten im Bereich Gefahrgut kannst Du nur in Absprache mit Deinem Chef erreichen. Die Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten stellt nun einmal die Übertragung einer Unternehmerpflicht dar.

Wenn für Euch nun der Befreiungstatbestand gilt und auch die zuständige Behörde keinen GB verlangt, besteht ja die Möglichkeit, dass Dein Chef ohne Bestellung auf Deine erworbenen Kenntnisse zurückgreift.

Für den Fall einer Bestellung gilt aber für beide "mit gehangen, mit gefangen":

- GB: u.a. §1c und §1d GbV
- Unternehmer/Inhaber: u.a. §7 GbV


Antwort auf
[...] mein Problem besteht schon alleine darin, dass ich super viel jeden tag zu tun habe und vor lauter arbeit einfach nicht hinterher komme [...]

Laut §7 Abs.1c GbV muss der Unternehmer die notwendigen Mittel bereitstellen, d.h. aber nicht nur PC, Papier, Stift und alle zwei Jahre das neue ADR, sondern auch Arbeitszeit. Ist nach der Bestellung ersichtlich, dass neben Deinen täglichen Aufgaben kein Platz mehr für die Aufgaben eines GB ist und Dein Chef nach Kenntnisnahme dieser Situation nicht darauf reagiert, könnte ein Organisationsverschulden eintreten.


Also zusammengefasst:

Wird kein GB bestellt, bleibt die gesamte Verantwortung bei Deinem Chef. Wirst Du zum GB bestellt, müssen beide Parteien ihren Verpflichtungen nachkommen (kein GB-light, aber auch kein GB zum Null-Tarif).

und

Eine Übertragung mittels Organigramm reicht definitiv nicht aus:

§1 GbV Bestellung von Gefahrgutbeauftragten

(1) Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. [...]


Neben diesem Forum gibt es weitere Quellen zur Beantwortung Deiner Fragen, u.a. auch die IHK. Anbei ist ein Link zu einer Broschüre der IHK Bielefeld. Diese enthält neben Informationen (auch zu anderen Beauftragten) eine "Muster Bestellung":

Betriebsbeauftragte


Puh, langer Text...<img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
aber hoffentlich hilfreich


mfg
MasterKane


"Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang."
Konfuzius
Re: Freigestellte Mengen [Re: MasterKane] #8328 03.04.2009 19:08
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Frede Offline OP
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Hallöchen!!!

Super super vielen lieben Dank für die Zahlreichen Hinweise und "hilfestellungen".
Diese Infos helfen mir schon sehr weiter!

Dankeschön :-) und ein schönes Wochenende!!

GLG
Frede

Re: Freigestellte Mengen [Re: Frede] #8329 09.04.2009 12:54
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Hallo!

Könnt ihr mir evtl nochmal helfen...
Ich habe ja schon oben geschildert, dass wir nur UN0432 + 3268 bei uns im Unternehmen haben. Gem. ADR fallen diese UN Nr. ja immer unter die Freigrenze gem. 1.1.3.6.
Wie wäre es jetzt, wenn diese beiden UN Nr auch per LUFT oder SEE versendet werden und nicht nur per Straße? Dann würde ja nicht nur die ADR greifen, sondern auch die IATA, oder?
Müsste das Unternehmen in diesem Fall einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, oder ist dem Unternehmen das auch freigestellt? Bei LUFT und SEE gelten ja noch andere Regeln, oder wie ist das?
Danke im Voraus für eure Hilfe!
Gruß
Frede

Re: Freigestellte Mengen [Re: Frede] #8330 14.04.2009 09:47
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Claudi Offline
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Die Freistellung mit den 1000 Punkten gibt es bei See und Luft nicht. zum Thema GB bei Luftransport hast du ja im IATA-Forum schon eine Antwort erhalten.

Für den Lufttransport braucht ihr außerdem nach IATA geschultes Personal (Verpacker und Versender, PK 1 + 2) - offizielle vom LBA anerkannte Schulung mit Prüfung (mit mind. 80% zu bestehen, Zertifikat 2 Jahre gültig). Mindestens einen braucht ihr, der die Shippers Declaration im Luftverkehr (Beförderungspapier Luft) unterschreiben darf (PK1-geschult). Diese Dienstleistungen kann man auch, gerade wenn es selten vorkommt, von externen Dienstleistern durchführen lassen.

Für den Seetransport müssen die Mitarbeiter, die damit zu tun haben, ebenfalls geschult sein, jedoch gibt es dort nicht so strenge Vorgaben wie in der Luft.

Re: Freigestellte Mengen [Re: Claudi] #8331 14.04.2009 16:08
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Winklhofer Offline
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Hallo Claudi,

hier bin ich bezüglich des Gb anderer Meinung, wenn nur diese Güter versandt und befördert werden sollen. Siehe dazu meine Ausführungen zur Anfrage von Frede unter IATA-DGR/ICAO-TI von heute.

Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Freigestellte Mengen [Re: Winklhofer] #8332 15.04.2009 08:01
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Claudi Offline
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Hallo Herr Winkelhofer,

habe ich schon gelesen und meinen Beitrag entsprechend korrigiert. Sie haben natürlich recht.

Re: Freigestellte Mengen [Re: Claudi] #8333 18.06.2009 15:12
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Frede Offline OP
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Hallo zusammen!

WEiß einer von euch, ob es im Internet evtl die Tabelle nach 1.1.3.6. zum Download gibt, oder hat irgendjemand diese als Datei? Wenn ich es aus dem ADR abscanne sieht es nicht wirklich schön aus ;-) Ich muss bald eine Schulung halten und da wollte ich u.a. auf diese Tabelle verweisen.

Gruß
Frede

Re: Freigestellte Mengen [Re: Frede] #8334 18.06.2009 16:01
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MasterKane Offline
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Hallo Frede,

als Nutzer der "Papier-Variante" des ADR oder im Internet über "umwelt-online" stellt sich mir dieses Problem nicht.

Aber vielleicht hilft Dir folgender Link: Bildungswerk des Verkehrsgewerbes Baden GmbH

mfg
MasterKane


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Konfuzius
Re: Freigestellte Mengen [Re: MasterKane] #8335 18.06.2009 22:32
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Jose Reyes Schmitt Offline
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Hallo Frede,

hier kannst du dir das ADR downloaden und ausdrucken inkl. der Tabelle, die Du suchst <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

http://www.astra.admin.ch/themen/schwerverkehr/00246/02135/index.html?lang=de

Saludos José

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