Guten Abend,
Rechtsgrundlage ist die GGVSee. Schau bitte in den § 8.
"Wer verpackte gefährliche Güter herstellt oder vertreibt, hat für die Beförderung ein Beförderungsdokument zu erstellen. Das Beförderungsdokument muss die in Kapitel 5.4 Nr. 5.4.1 des IMDG-Codes geforderten Angaben, den Namen und die Anschrift der ausstellenden Firma sowie den Namen desjenigen, der eigenverantwortlich die Pflichten des Unternehmers oder Betriebsinhabers als Hersteller...."
Ist auch logisch. Du kennst Deine Ware. Beachte bitte auch nach welchem Amdt. Du die verant. Erkl. ausfüllst.
Gruß aus Berlin bzw. derzeit NRW
Code Red