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Wer muß IMO-Erklärung erstellen ? #8719 19.05.2009 14:24
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Thomas Lutz Offline OP
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Kunde ist in Russland und möchte die Ware per Seefracht verladen.
Für die Verladung hat der russische Kunde einen Spediteur eingeschaltet.
Wir als Absender liefern die Ware auf Basis FCA Raisdorf b. Kiel. Hier endet der Straßentransport für uns.
Für die weitere Verladung ist der Spediteur zuständig.

Sind wir verpflichtet eine IMO für diese Verladung auszustellen ??

Meines Erachtens nicht, aber sicher bin ich mir nicht - Was sagen die Experten dazu ?

Benötige diese Info möglichst schnell !

Re: Wer muß IMO-Erklärung erstellen ? [Re: Thomas Lutz] #8720 19.05.2009 18:20
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codered Offline
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Guten Abend,

Rechtsgrundlage ist die GGVSee. Schau bitte in den § 8.

"Wer verpackte gefährliche Güter herstellt oder vertreibt, hat für die Beförderung ein Beförderungsdokument zu erstellen. Das Beförderungsdokument muss die in Kapitel 5.4 Nr. 5.4.1 des IMDG-Codes geforderten Angaben, den Namen und die Anschrift der ausstellenden Firma sowie den Namen desjenigen, der eigenverantwortlich die Pflichten des Unternehmers oder Betriebsinhabers als Hersteller...."

Ist auch logisch. Du kennst Deine Ware. Beachte bitte auch nach welchem Amdt. Du die verant. Erkl. ausfüllst.

Gruß aus Berlin bzw. derzeit NRW

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