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Zusammenladeverbot mit Güter 1.4S #8727 19.05.2009 17:40
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Gerald Online OP
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Hallo,
nach der Tabelle 7.5.2.2 ist das Zusammenladen von Verträglichkeitsgruppe A mit Verträglichkeitsgruppe S verboten.
Habe ich nun Güter Verträglichkeitsgruppe A und Güter 1.4S, dann bin ich der Meinung das unter Anwendung der Tabelle nach 1.1.3.6.3 dies möglich ist, da 1.4S Beförderungskategorie 4 , und damit unbegrenzt, unter Beachtung 1.1.3.6.2, transportiert werden darf.
Leider sind hier ein paar Leute anderer Meinung. Und aus diesem Grund würde mich eure Meinung zu diesem Problem interessieren.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Zusammenladeverbot mit Güter 1.4S [Re: Gerald] #8728 19.05.2009 18:43
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MasterKane Offline
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Hallo Gerald,

wenn die beförderte Menge der gefährlichen Güter den nach Absatz 1.1.3.6.4 berechneten Wert (bzw. die angegeben Werte der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 Spalte 3) nicht überschreitet, dürfen sie in derselben Beförderungseinheit befördert werden, ohne das folgende Vorschriften anzuwenden sind:
  • Kapitel 1.10 ausgenommen div. UN-Nummern;
  • Kapitel 5.3;
  • Abschnitt 5.4.3;
  • Kapitel 7.2 mit Ausnahme der Sondervorschriften V5 und V8 des Abschnitts 7.2.4;
  • Sondervorschrift CV1 des Abschnitts 7.5.11;
  • Teil 8 mit Ausnahme von div. Unterabschnitten und Sondervorschriften;
  • Teil 9

Da in dieser Aufzählung 7.5.2 nicht ausdrücklich genannt wird, muss m. E. das Zusammenladeverbot beachtet werden.

mfg
MasterKane


"Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang."
Konfuzius
Re: Zusammenladeverbot mit Güter 1.4S [Re: MasterKane] #8729 19.05.2009 19:50
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Dirk Hackspiel Offline
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Beiträge: 48
Hallo zusammen!

Ich kann mich da MasterKane nur anschließen.
Egal ob die eine Sendung 1.4 S ist und unter der Beförderungskategorie 4 fällt. Das Zusammenladeverbot bleibt trotzdem bestehen!

Viele Grüße:

Dirk Hackspiel

Re: Zusammenladeverbot mit Güter 1.4S [Re: Gerald] #8730 20.05.2009 12:40
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Dieter2 Offline
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Hallo Gerald,

das Zusammenladen von Gütern der Klasse 1 Verträglichkeitsgruppe A ist mit jedweglichem anderen Gefahrgut verboten.

Ich würde es auch als sehr bedenklich ansehen, wenn es erlaubt wäre, z.B. einen Initialsprengstoff mit Kleinwaffenmunition oder Pyrotechnik zusammenladen zu dürfen. Ungeachtet dessen zeigt 1.1.3.6.3 für die Klasse 1.1 A eine zulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit von 0!

Grüße
Dieter

Re: Zusammenladeverbot mit Güter 1.4S [Re: Dirk Hackspiel] #8731 20.05.2009 12:41
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GbWeidlich Offline
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Kann das bisher Gesagte nur bestätigen- das Zusammenladeverbot ist immer zu beachten.

Re: Zusammenladeverbot mit Güter 1.4S [Re: GbWeidlich] #8732 21.05.2009 20:45
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Beiträge: 3,080
Gerald Online OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Online
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Beiträge: 3,080
Hallo alle Zusammen,
vielen Dank für die Antworten, wenn man ebend nicht genau liest, dann kommt man schnell zu falschen Schlussfolgerungen. Aber es gibt ja das Forum, und das hilft uns allen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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