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Gefahrgut Klasse 7 = ??? #8762 25.05.2009 11:10
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atomic Offline OP
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Hallo,
ich habe eine Anfrage bekommen zu prüfen, ob ein Stoff mit folgender Zusammensetzung Gefahrgut der Klasse 7 darstellt:

U-238: 47 Bq/kg
U-234: 38 Bq/kg
Th-232: 3 Bq/kg
Th-230: 213 Bq/kg
Ra-226: 1282 Bq/kg
Pb-214: 1022 Bq/kg
Bi-214: 1034 Bq/kg
Pb-210: 982 Bq/kg
Bi-210: 819 Bq/kg

Wie geht man da am besten vor??? Weiß jemand Rat???

Besten Dank.

Re: Gefahrgut Klasse 7 = ??? [Re: atomic] #8763 25.05.2009 14:48
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Jose Reyes Schmitt Offline
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Hallo Atomic

meinst du damit, dass diese Stoffe komplett raus sind oder möchtest du wissen, ob diese Versandstücke als freigestellte befördert werden können? Bei letzteren ist der Aggregatzustand wichtig.

Saludos José

Re: Gefahrgut Klasse 7 = ??? [Re: Jose Reyes Schmitt] #8764 25.05.2009 17:25
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Jose Reyes Schmitt Offline
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Hallo atomic,

im ADR habe ich folgendes ausfindig gemacht:

" 2.2.7.1.2 ADR/RID - Folgende radioaktive Stoffe fallen für Zwecke des ADR nicht unter die Klasse 7:
a.radioaktive Stoffe, die integraler Bestandteil der Beförderungsmittel sind;
b.radioaktive Stoffe, die innerhalb von Anlage befördert werden, in denen geeignete Sicherheitsvorschriften in Kraft sind und wo die Beförderung nicht auf öffentlichen Straßen oder Schienen erfolgt;
c.radioaktive Stoffe, die in Personen oder lebende Tiere für diagnostische oder therapeutische Zwecke implantiert oder inkorporiert wurden;
d.radioaktive Stoffe in Verbrauchs- und Gebrauchsprodukten, die eine vorschriftsmäßige Genehmigung/Zulassung erhalten haben und zum Verkauf an den Endverbraucher gelangen;
e.natürliche Stoffe und Erze, die in der Natur vorkommende Radionuklide enthalten, wobei eine Bearbeitung für den Gebrauch dieser Radionuklide nicht beabsichtigt ist, vorausgesetzt, die Aktivitätskonzentration dieser Stoffe überschreitet nicht das Zehnfache der in Absatz 2.2.7.7.2 ADR/RID angegebenen Werte.
Nun, sind deine Stoffe hierbei, dann schau nochmals in das AtG, ob evtl. andere Vorschriften zu beachten sind... Transportrechtlich wärst du hiermit raus.

Sind deine Stoffe nicht nicht im obigen threat aufgetaucht, dann bleibt dir noch die Möglichkeit einiger Transporterleichterungen.
jedoch gibt es noch die:

FREIGESTELLTE VERSANDSTÜCKE:

2.2.7.2.4.1 Klassifizierung als freigestelltes Versandstück
2.2.7.2.4.1.1 Versandstücke dürfen als freigestellte Versandstücke klassifiziert werden, wenn
a) es sich um leere Verpackungen handelt, die radioaktive Stoffe enthalten haben;
b)sie Instrumente oder Fabrikate in begrenzten Mengen enthalten;

c)sie Fabrikate enthalten, die aus natürlichem Uran, abgereichertem Uran oder natürlichem Thorium hergestellt
sind, oder
d) sie radioaktive Stoffe in begrenzten Mengen enthalten.


2.2.7.2.4.1.2 Ein Versandstück, das radioaktive Stoffe enthält, darf als freigestelltes Versandstück klassifiziert werden, vorausgesetzt, die Dosisleistung überschreitet an keinem Punkt der Aussenfläche des Versandstückes
5 μSv/h.


Deine Versandstücke klassifizierst du anhand der Tabelle 2.2.7.2.4.1.2: (Aktivitätsgrenzwerte für freigestellte Versandstücke) in Verbindung mit der Tabelle 2.2.7.2.2.1 Grundlegende Radionuklidwerte für einzelne Radionuklide

In Deutschland benötigt man keine Transportgenehmigung für diese freigestellten Versandstücke, im europäischem Ausland sieht das jedoch meist anders aus. Befreit wärst du vom Beförderungspapier, vom gefahrenzettel, jedoch muss die Un-Nummer auf dem Versandstück ersichtlich sein und im Versandstück muss ein
Hinweis auf das radioaktive Material erfolegen.
Den Rest kann man im ADR nachlesen...

Ich hoffe, ich konnte dir behilflich sein.
Saludos José

Re: Gefahrgut Klasse 7 = ??? [Re: Jose Reyes Schmitt] #8765 04.06.2009 17:06
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DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Man sollte erstmal prüfen, ob dieser Mischmasch überhaupt Gefahrgut der Klasse 7 ist, also ob beide Werte, die Aktivitätskonzentration als auch die Gesamtaktivität je Sendung die Grenzwerte der Radionuklidtabelle überschreiten. Das ist ein wenig Fleißaufwand, weil du das für jeden Stoff (jeden Bestandteil) einzeln berechnen musst, aber vielleicht ist man dann schon fertig. Dazu brauchst du die Gesamtmasse deines "Haufens". Wenn man die Massen der einzelnen Bestandteile nicht kennt, würde ich vom worst case ausgehen und für jeden Stoff die Masse des gesamten Haufens ansetzen.

Wenn dann raus kommt, dass es Klasse 7 ist, dann kann man sich Gedanken machen, ob ein freigestelltes Versandstück möglich ist.


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