Hallo Frau Piekulla-Hapke,
die Pflichten des Empfängers sind umfänglich beschrieben in der GGVSE § 9, Abs. 3, 14, 16, 17, 22 - 24.
In der neuen GGVSEB (derzeit noch Entwurfsstatus), voraussichtlich ab 07.2009 anwendbar, sind es die §§ 20, 26, 27, 29 Abs. 2 - 4.
Schönes Wochenende und Grüße
Carsten Klee <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />