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Limited Quantity: Verpacken auf einer Palette #8882 09.06.2009 07:49
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DuncanMacLeod77 Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Abwicklung eines Transports die mich schon seit Tagen beschäftigt. Folgende Situation:

Eine Euro-Palette bestehend aus mehreren 5 Liter Kanistern (UN 1987, jedoch Limited Quantity " LQ7 ") soll per Straßendtransport und anschließend per Seefracht verschickt werden.

Gemäß Kapitel 3.4 entspricht, wie bereits o. g., die Innenverpackung mit 5 Litern der begrenzten Menge LQ 7. Das Versandstück, so heißt es in Kapitel 3.4, darf jedoch max. 30 Kg wiegen.

Würde dies bedeuten, daß ich die 5 Liter zusätzlich in Kartons verpacken müßte, bevor ich diese auf die Palette stelle? (z. B. 6 Kanister à 5 Liter in einem Karton?)

Dies wäre ja ein enormer Verpackungsaufwand, wobei ich den Sinn der zusätzlichen Kartons nicht einmal verstehen würde.

Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Re: Limited Quantity: Verpacken auf einer Palette [Re: DuncanMacLeod77] #8883 09.06.2009 11:51
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Rupert Offline
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Hallo!
Der Gedankengang ist richtig. du kannst die 5l Kanister in einem Karton á max 30 kg Bruttogewicht verpacken.
Die LQ Regelung ist eine KANN- aber keine MUSS-Bestimmung, Als wenn es zuviel Aufwand ist und die Kanister bauartgeprüft sind, kannst du die Kanister als normales Gefahrgut befördern.

Da auf der IMO-Erklärung sowohl normales und auch LQ angegeben werden muss, hast du mit dem Verpacken nur zusätzliche Arbeit.

Gruß
Rupert


Have a nice day!
Re: Limited Quantity: Verpacken auf einer Palette [Re: DuncanMacLeod77] #8884 09.06.2009 15:07
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MasterKane Offline
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Hallo DuncanMacLeod77,

die Aussage von Rupert trifft den Nagel auf den Kopf. Die LQ - Regel kann angewendet werden, muss aber nicht.

Somit kannst Du entscheiden:
  • Anwendung des gesamten ADR - Regelwerkes, aber nur ein zugelassener Kanister, oder
  • Nutzung der LQ - Vereinfachung, dafür aber die Verpackung aufwendiger (Abschnitt 3.4.5).

mfg
MasterKane


"Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang."
Konfuzius
Re: Limited Quantity: Verpacken auf einer Palette [Re: MasterKane] #8885 09.06.2009 18:54
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DuncanMacLeod77 Offline OP
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Hallo Rupert,

vielen Dank für die Info.

So wie ich es verstehe, kann ich die Palette also mit mehreren Kartons mit je 6 Kanistern (à 5 Liter) packen. Somit würde der Transport unter LQ fallen.

Mein Vorgehen wäre demnach das Folgende (bezogen auf meine Palettensendung):

12 Stück Kartons mit jeweils 6 Kanistern à 5 Liter.

Die Palettenkennzeichnung würde nur noch mit der Raute 1987 versehen werden statt mit dem Flammensymbol (Gefahrzettel 3).

Ist dies so richtig?

Viele Grüße nach Österreich!

Re: Limited Quantity: Verpacken auf einer Palette [Re: DuncanMacLeod77] #8886 09.06.2009 19:22
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Mark Offline
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Antwort auf

Mein Vorgehen wäre demnach das Folgende (bezogen auf meine Palettensendung):

12 Stück Kartons mit jeweils 6 Kanistern à 5 Liter.

Die Palettenkennzeichnung würde nur noch mit der Raute 1987 versehen werden statt mit dem Flammensymbol (Gefahrzettel 3).

Ist dies so richtig?


Wenn du dann noch jeden Karton mit der Raute UN 1987 gennzeichnest, dann bist du richtig.

Also jedes Versandstück (die einzelnen Kartons) und die Umverpackung.

Die Umverpackung muss nicht zusätzlich mit der Raute gekennzeichnet werden, wenn die Kennzeichnung der einzelnen Kartons sichtbar bleibt.


Grüße

Mark
Re: Limited Quantity: Verpacken auf einer Palette [Re: Mark] #8887 10.06.2009 07:57
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DuncanMacLeod77 Offline OP
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Hallo Mark,

vielen Dank für die Hilfe, jetzt ist mir endlich alles klar!

Danke und einen schönen Tag!

Re: Limited Quantity: Verpacken auf einer Palette [Re: DuncanMacLeod77] #8888 10.06.2009 10:21
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catweazle Offline
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Handelt es sich um Verpackungsgruppe III?

Re: Limited Quantity: Verpacken auf einer Palette [Re: catweazle] #8889 10.06.2009 13:46
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DuncanMacLeod77 Offline OP
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Ja, es handelt sich um Verpackungsgruppe III.

Re: Limited Quantity: Verpacken auf einer Palette [Re: DuncanMacLeod77] #8890 10.06.2009 15:02
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Matthias Offline
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Hallo DuncanMacLeod77,

auch auf die Gefahr hin, dass ich Bekanntes wiederhole: das Versandstück darf all inclusive nur 30 Kg wiegen. Wenn ich mir vorstelle, Du nimmst 6 Kanister á 5 Liter, dann sind das allein 30 l Inhalt (spezifisches Gewicht unbekannt). Dazu kommt noch das Gewicht der 6 Kanister und der Karton drumherum. Wenn alles zusammen über 30 Kg ergibt, ist die schöne Freistellung wieder dahin...

Gruß,

Matthias


... und dann gibt´s da noch die Ausnahme zu der Ausnahme ...
Re: Limited Quantity: Verpacken auf einer Palette [Re: Matthias] #8891 10.06.2009 19:07
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DuncanMacLeod77 Offline OP
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Hallo Matthias,

vielen Dank für die Info.

Ich weiß natürlich, daß ich darauf zu achten habe die 30 KG des einzelnen Versandstückes nicht zu überschreiten, damit ich auf die LQ-Regelung zurückgreifen kann.

Woran ich mich insgeheim jedoch stoße, ist die Tatsache, daß eine Palette ja auch ein "Versandstück" ist und sich nun mehrere einzelne Versandstücke auf dieser befinden. Die Palette überschreitet mit sämtlichen Versandstücken 30 KG Trotzdem gilt LQ.

Ich finde das Prinzip etwas unlogisch und erkenne den Sinn der zusätzlichen Kartons nicht.

Aber an die Vorgaben müssen wir uns eben halten und das werde ich auch.

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