Hallo Herr Thomas,
in NRW ist zuständig für die Erteilung von Ausnahmen nach § 5 Abs. 1 und 2 GGVSE Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW
-LBME NRW -
Dortmund
Kronprinzenstraße 51
44135 Dortmund
Tel.: 0231 4502392
Fax: 0231 4502588
Quelle: Homepage des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung
http://www.mvel.nrw.de/
dann Verkehr anklicken, dann unter der Überschrift Straßenverkehr den Auswahlbottom "Weiterführten de Materialen ..." öffnen/scrulen bis Güterverkehr erschneit, anklicken/Enter, dann bei Gefahrguttransport "Details" anklicken.
MfG
Jürgen Köster