ich habe gerade in einer Fachzeitschrift gelesen, dass für Dieselkraftstoff nach DIN 51628 der Eintrag 1202 ( bis zur Überführung in die EN 590:2004 ) verwendet werden darf. Die zuständigen Behörden nach GGVSE würden bis zur Überführung Ordnungswidrig-keiten nicht ahnden. Laut Angabe wurde die Bekanntmachung im Verkehrsblatt Heft 8/2009 am 30. April 2009 veröffentlicht.
im Artikel steht noch, dass die DIN 51628 Anforderungen und Prüfverfahren für den Dieselkraftstoff B7 beschreibt, bei dem sieben statt bisher fünf Prozent Fettsäuremethylester/Biodiesel im Diesel enthalten sind.