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welche Beauftragtenpflicht bei Ölabscheider ?? #9049 25.06.2009 15:49
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Athene Offline OP
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moin moin Forum,

ich möchte sichergehen: ich bin Abfallbeauftragte, und wurde gefragt, ob es eine Beauftragtenpflicht nach WHG für uns gibt: wir bauen Anlagen. (und gelangen über die Wartung in Besitz von gef. Abfällen) Da weir das noch nicht sehr lange tun, "stehen wir manchmal auf dem Schlauch" Ich wurde gefragt, ob wir einen Gewässerschutzbeauftragten benötigen da wir auf einer Anlage einen Ölabscheider eingebaut haben(auch dieser wird ducrh uns gewartet) das Abscheidebecken ist eine Plastikwanne, es ist keien Gewässerschutzzone--

was wisst ihr?

Re: welche Beauftragtenpflicht bei Ölabscheider ?? [Re: Athene] #9050 26.06.2009 00:25
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shartwig Offline
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Hallo,

viele Fragen auf einmal und wenige Informationen. Was sagen Juristen: "Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung"
Wie geschrieben gilt ist das in diesem Fall das WHG. Im §21 ist der Gewässerschutzbeauftragte beschrieben:

WHG § 21a Bestellung von Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz
(1) Benutzer von Gewässern, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen, haben einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen.
(2) Die zuständige Behörde kann anordnen, dass die Einleiter von Abwasser in Gewässer, für die die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten nach Absatz 1 nicht vorgeschrieben ist, und die Einleiter von Abwasser in Abwasseranlagen einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen haben... WHG §21a

Ohne Gewähr schein ihr keinen Gewässerschutzbeauftragten zu benötigen.


Viele Grüße
Sebastian
Re: welche Beauftragtenpflicht bei Ölabscheider ?? [Re: shartwig] #9051 26.06.2009 07:48
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Gandalf Offline
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Hallo Athene,
wie shartwig schon ausgeführt hat, ist die Bestellung nach WHG von der Einleitmenge abhängig. Was heißt denn "in eine Anlage eingebaut"? Trennt der Ölabscheider Wasser und Öl? Wohin geht das Wasser? Was macht das Abscheidebecken? Steht evtl. was in der (Bau-)Genehmigung ? Ansonsten braucht ihr keinen.
Gruß Gandalf

Re: welche Beauftragtenpflicht bei Ölabscheider ?? [Re: Athene] #9052 26.06.2009 08:47
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MasterKane Offline
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Hallo Athene,

für die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten findest Du die Kriterien im WHG (s. auch die Ausführungen von shartwig).

Für Ölabscheider ist die DIN 1999-100 und die DIN EN 858 - 1 und 2 relevant. Diese regeln unter anderem die Bau-, Funktions- und Prüfgrundsätze inkl. der fünfjährige Überprüfung durch einen Fachkundigen und die regelmäßige (monatliche) Eigenkontrolle durch einen Sachkundigen.


Antwort auf
... wir bauen Anlagen. (und gelangen über die Wartung in Besitz von gef. Abfällen) ...

Werden technische Anlagen gebaut, in denen Ölabscheider eingebaut sind, oder stellt Ihr Ölabscheider her? Wenn die Ölabscheider nur zugekauft und eingebaut werden, reicht es, wenn die Einhaltung der Bauvorschriften durch eine entsprechende Bauartzulassung des Herstellers bescheinigt wird. Seid Ihr selber der Hersteller, müsst Ihr euch natürlich an die Bauvorschriften halten und den Abscheider mit einer Bauartzulassung an den Kunden übergeben.

Die Wartung sollte m. E. anders organisiert werden, so dass Ihr nicht in den Besitz des gef. Abfalls kommt - mit allen Konsequenzen aus dem Abfall- u. Gefahrgutrecht. Das Entleeren und Reinigen kann ein Dienstleister aus dem Bereich Entsorgung / Industrie-Reinigung übernehmen und wird vom Betreiber der Anlage beauftragt. Die Wartung wird danach durch das fach- u. sachkundige Personal durchgeführt.


Antwort auf
... auf einer Anlage einen Ölabscheider eingebaut haben(auch dieser wird durch uns gewartet) das Abscheidebecken ist eine Plastikwanne,...

Du schreibst nicht wie groß der Abscheider ist und wie er in der Anlage verbaut ist. Aber eine Plastikwanne reicht vermutlich nicht aus. Für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen wird ein Rückhaltevolumen gefordert (siehe VAwS der einzelnen Bundesländer), wird dieses Rückhaltevolumen über eine Auffangwanne erreicht, so muss diese auch bauartgeprüft sein.

Viele Anmerkungen zu Deiner Frage, die jedoch nicht alles erschlagen, was beachtet werden muss. Vielleicht hilft es Dir aber schon einmal weiter.

mfg
MasterKane


"Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang."
Konfuzius
Re: welche Beauftragtenpflicht bei Ölabscheider ?? [Re: Gandalf] #9053 26.06.2009 08:58
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Athene Offline OP
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moin moin!
vielen Dank ihr beiden.!
Das war eine große Hilfe, da ihr alle meine Überlegungen bestätigt habt.
na klar der Gesetzestext... den hatte ich gelesen. aber ich mache den Job noch nicht so lange und bin manchmal etwas unsicher weil mir Einfach gewisse ERfahrungen fehlen. Was wir für Anlagen bauen, möchte ich lieber nicht sagen....

Lieben gruss, Assina

Re: welche Beauftragtenpflicht bei Ölabscheider ?? [Re: Athene] #9054 26.06.2009 11:27
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Jose Reyes Schmitt Offline
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Moin Assina,

jetzt machst du mich aber neugierig ;-)
... was baut ihr denn für Anlagen?
Saludos José

Re: welche Beauftragtenpflicht bei Ölabscheider ?? [Re: Jose Reyes Schmitt] #9055 29.06.2009 10:04
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Athene Offline OP
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moin jose, im zuge der allgemeinen Kündigungswelle bin ich so dermaßen verunsichert, dass ich mir erstens nicht mehr traue, und 2. nichts preisgeben möchte. vielleicht werde ich beobachten... etc.. wir haben ja keinen BR....also will ich das nicht sagen, wiel ich kein bock habe gleich wieder zu fliegen...

ich bin stellvertretende QMB, Abfallbeauftragte in spe (fachkundekurs vorh,) und dipl. Ing. Umweltschutz.
Ich arbeite für eine Fa. der sog, grünen Branche, aber industrielle machenschaften, geldgier un dsparzwang grassieren auch hier...

Danke master kane für deine Umfangreichen hinweise. demem gehe ich jetzt erstmal nach...

Grüße Assina

Re: welche Beauftragtenpflicht bei Ölabscheider ?? [Re: Athene] #9056 29.06.2009 11:06
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Jose Reyes Schmitt Offline
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Hallo Athene,

geht klar. Alles wird besser <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Liebe Grüße José

Re: welche Beauftragtenpflicht bei Ölabscheider ?? [Re: MasterKane] #9057 29.06.2009 13:09
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Athene Offline OP
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hi Master Kane,
du machst also den Vorschlag, die Entsorgung des Betriebsmittels, dass, wenn wir es austauschen direkt vom Entsorger vor Ort abholen lassen.
Genau das haben wir vor. Aber: der Btereibber darf niemals in den Besitz des Gef. Abfälles kommen oder sonstwelche Pflichten haben. (sonst können wir nicht mehr Verkaufen)
Wenn unsere Firma nicht der Besitzer ist, so bleibt sie dennoch Erzeuger-- und da wir die mindestmenge weit überschreiten, will man mich zur Beauftragten machen. (ist mir recht, Kündigungsschutz, etc)

Angedacht war folgendes: regelmäßige Wartungszyklen: Abholung durch Stammentsorger Bundesweit, Nachweisführung durch uns.
aber wie kommen wir denn aus der Pflicht? wir lassen das Zeug (flüssig) in einem Saugwagen Abholen. Wie kommen wir aus der Pflicht? das kapiere ich noch nicht so ganz...
Gruß Assina

PS: der Ölabscheider ist eingebaut in eine Anlage, in der das Betreibsmittel nach chemischer Alterung zu gef. Abfall wird...

Zuletzt bearbeitet von Athene; 29.06.2009 13:10.
Re: welche Beauftragtenpflicht bei Ölabscheider ?? [Re: Athene] #9058 29.06.2009 16:45
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Mark Offline
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Hallo Athene,

hab ich das richtig verstanden:

Ihr baut Anlagen, die bei euren Kunden stehen - Dort führt ihr auch die Wartung durch - Bei der Wartung kommt der Entsorger und saugt ab. OK

Ich seid doch nicht im Besitz der Anlagen, dass ist doch der Kunde, der hat dann die Befüllerpflichten, es sei denn, die Befüllerpflichten hab ihr per Vertrag von dem Kunden übernommen (das geht, da ihr ja bei der Befüllung vor Ort seid).


Grüße

Mark
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