Hallo Athene,
ich war ein paar Tage "offline", aus diesem Grund erst heute eine kurze Antwort.
In den vorherigen Beiträgen wurde ja bereits auf eine genaue vertragliche Regelung hingewiesen, dies sehe ich genauso, da das KrW-/AbfallG in der Begriffsbestimmung und somit in den Pflichten alles vorgibt:
§ 3 Begriffsbestimmungen
(1) Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle beweglichen Sachen, die unter die in Anhang I aufgeführten Gruppen fallen und deren sich ihr
Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. [...]
(5)
Erzeuger von Abfällen im Sinne dieses Gesetzes ist jede natürliche oder juristische Person, durch deren Tätigkeit Abfälle angefallen sind, oder jede Person, die Vorbehandlungen, Mischungen oder sonstige Behandlungen vorgenommen hat, die eine Veränderung der Natur oder der Zusammensetzung dieser Abfälle bewirken.
(6)
Besitzer von Abfällen im Sinne dieses Gesetzes ist jede natürliche oder juristische Person, die die tatsächliche Sachherrschaft über Abfälle hat. [...]
Somit ist m. E. der
Anlagenbetreiber (Kunde) der Abfallerzeuger und ihr als
Wartungsunternehmen werdet der Besitzer, da die Sachherrschaft auf euch übergeht. Dies sollte jedoch rechtlich genau geprüft und dann vertraglich festgelegt werden.
Der Weg über §25 KrW-/AbfallG ist ein möglicher Versuch, aus der Problematik heraus zukommen; §26 KrW-/AbfallG definiert euch dann aber auch "nur" als Besitzer.
[...] d.h. Befüllen mit Betriebsmittel und Austausch der gealterten Flüssigkeit, [...]
Eine vertragliche Festlegung bzgl. Befüllung und Austausch ist m. E. nicht ausreichend. Der Vertrag sollte das Verhältnis Abfallerzeuger/-besitzer ganz klar beschreiben.
[...] Angedacht war folgendes: regelmäßige Wartungszyklen: Abholung durch Stammentsorger Bundesweit, Nachweisführung durch uns. aber wie kommen wir denn aus der Pflicht? [...]
Aus verständlichen Gründen möchtest Du nichts über das Unternehmen, Kunden und genaue Anlagenbeschreibung mitteilen. Aber aus der Verpflichtung der Entsorgung, Nachweisführung usw. kommt ihr m. E. nur heraus, wenn der Anlagenbetreiber euch vor der Wartung eine "saubere" Anlage übergibt.
mfg
MasterKane