betreibliche Beauftragtenpflicht Abfall
#9144
03.07.2009 11:55
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Athene
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MOin MOin, ihr kennt euch doch alle so Prima aus, und ich verlaufe mich gerade im Abfallrecht. Explizit suche ich dei §§ und Gesetzte aus denen hervorgeht, dass bei bestimmten Anfallmenge gefährlicher Abfälle ein Betriebsbeauftragter für Abfall zu bestellen ist. Wir ERzeugen, besitzen udn Entsorgen etwa 20 t im Jahr.
wo kann ich das genau nachlesen?
Danke schonmal für eure hilfe! Assina
Zuletzt bearbeitet von Athene; 03.07.2009 11:55.
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Re: betreibliche Beauftragtenpflicht Abfall
[Re: Athene]
#9145
03.07.2009 13:46
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MasterKane
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Hallo Athene,
die gesetzliche Regelung befindet sich im KrW-/AbfallG:
§ 54 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
(1) Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Betreiber von Anlagen, in denen regelmäßig überwachungsbedürftige gefährliche Abfälle anfallen, Betreiber ortsfester Sortier-, Verwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlagen sowie Besitzer im Sinne des § 26 haben einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Abfälle (Abfallbeauftragte) zu bestellen, [...]
mfg MasterKane
"Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang." Konfuzius
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Re: betreibliche Beauftragtenpflicht Abfall
[Re: MasterKane]
#9146
03.07.2009 13:56
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Athene
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ja ich weiß! aber wir betreiben die Anlagen nicht, wir verkaufen sie und versuchen die Betreiber von diesen Pflichten zu entbinden, weil wir sonst nix verkaufen können, als def. Betreibsmittel das zu gef. Abfall wird, wenn wir uns bewegen und Wartung durchführen.. gruß Assina
Zuletzt bearbeitet von Athene; 03.07.2009 13:56.
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Re: betreibliche Beauftragtenpflicht Abfall
[Re: Athene]
#9147
03.07.2009 19:32
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MasterKane
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Hallo Athene, als Teilnehmer in der Diskussion zum Thema "welche Beauftragtenpflicht bei Ölabscheider ??" kann ich das Problem mit euren Anlagen und der Entbindung der Kunden von Verpflichtungen nachvollziehen. Aber: "Das Leben ist kein Wunschkonzert." D.h. die Betreiberpflicht ist im KrW-/AbfallG geregelt und somit auch die Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall. Aus diesem Grund scheint es m. E. zwei Möglichkeiten zu geben: - Der Betreiber bestellt einen externen Abfallbeauftragten, wenn er keinen eigenen bestellen möchte oder kann. Dieser kommt dann aus eurem Unternehmen.
- Die noch gültige "Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall" wird herangezogen und ihr müsst prüfen, ob die Anlage unter §1 AbfBetrBV fällt. Wenn ja, gibt es mit §6 AbfBetrBV eine Ausnahmevorschrift.
mfg MasterKane
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Re: betreibliche Beauftragtenpflicht Abfall
[Re: MasterKane]
#9148
06.07.2009 08:32
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Athene
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dankeschön! ich strebe lösung A an.... hat uns hier echt geholfen!
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