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O. Tafel im Zulauf zum Seeverkehr #9226 17.07.2009 15:25
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Gefahrgutexperten,

wahrscheinlich wurde diese Frage schon öfters gestellt. Aber, wie ich finde nicht, eindeutig geklärt.
Gefahrgut befindet sich im Zulauf zum Seeverkehr bzw. Nachlauf. Container sind gelabelt und IMO-Erklärung wird an Bord mitgeführt. Gefahrgutpunkt nach Straße 650 Punkte.
Und jetzt meine Frage, muss ich wirklich im Zu-bzw. Ablauf zum Seeverkehr die o. Tafeln sichtbar machen?

Gruß


Udo

Re: O. Tafel im Zulauf zum Seeverkehr [Re: Udo Freitag] #9227 17.07.2009 17:16
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Kay Schmauder Offline
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Hallole!

Ich würde sagen "ja"
Denn im ADR 1.1.4.2.1.c wird auf die Kennzeichnung mit den Tafeln verwiesen (5.3.2.1.1)


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: O. Tafel im Zulauf zum Seeverkehr [Re: Kay Schmauder] #9228 17.07.2009 19:54
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Kay,
habe mir die Passage auch mehrmals durchgelesen. Sieht so aus als wenn dem so ist.
Kann das aber nicht wirklich glauben, da ich den Sinn nicht erkenne!

Gruß


Udo

Re: O. Tafel im Zulauf zum Seeverkehr [Re: Kay Schmauder] #9229 17.07.2009 21:09
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bafa Offline
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Hallo zusammen

Unter 1.1.4.2.1 steht "dürfen", dort steht nicht müssen.

Gruß bafa


Grüße aus Hohenlohe Franken.
Re: O. Tafel im Zulauf zum Seeverkehr [Re: bafa] #9230 17.07.2009 22:27
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Bafa!

Ähhh.... ja. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />

Versandstücke... die den Vorschriften (ADR) nicht voll entsprechen, aber den Vorschriften (z. B. IMDG-Code) entsprechen, und in einer Transportkette... [color:"red"] dürfen [/color] unter den folgenden Bedingungen transportiert werden...

<img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> und nun kommt eine Aufzählung a, b, und c, in den aufgezählten drei Punkten steht ein muss, okay (müssen) und wenn sie hier müssen dürfen sie erst überhaupt oben.

<img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> ist wie zuhause bei der Frau, "Mann" [color:"red"] darf [/color] erst vor die Glotze wenn er a. den Müll runtergebracht hat, b. die Spülmaschine eingeräumt hat und c. die Zeitungen zum Papierkontainer verbracht hat. Bei den Punkten a, b und c steht halt nun mal ein [color:"red"] mussssssssssssssssssssssssss [/color] <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: O. Tafel im Zulauf zum Seeverkehr [Re: Udo Freitag] #9231 21.07.2009 16:52
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Hoko1 Offline
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Hallo Herr Freitag,
ich habe bezgl.Ihrer Frage die Bremer Polizei (Gefahrgutabteilung) kontaktiert und folgende Antwort erhalten: Es können die O-Tafeln sichtbar gemacht werden, aber nichts desto trotz kann auch auf 1.1.3.6 (1000 Punkte-Regelung)
verwiesen werden. Hierbei müssen die Punkte pro Beförderungskategorie aufgeführt werden. Somit, wenn unter 1000 Punkte, benötigt der Fahrzeugführer
lediglich 1 x 2,- kgs Feuerlöscher, keine O-Tafel, keine Schriftlichen Weisungen, keine persönliche /sonstige Ausrüstung und keine ADR-Bescheinigung.

Gruß Horst

Re: O. Tafel im Zulauf zum Seeverkehr [Re: Hoko1] #9232 21.07.2009 20:54
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Hoko1,

sinnvolle Auslegung der Bremer. Ich glaube die Hamburger Kollegen sehen das ebenso. Ich hoffe nur das alle Kontrolleure diese Sichtweise haben. Bei der BAG, sorry, habe ich so meine Bedenken. Ansonsten gibt es Stress bei der Kontrolle.


Gruß


Udo


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