sind beim Transport von Gefahrgut (Privatperson) in der Bahn besondere Regeln zu beachten? Habe am Freitag im RE jemanden gesehen, der 8kg Gefahrgut mit der UN-Nr. 2880, 5. 1 transportiert hat.
§ 32 Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr Der Reisende darf im Eisenbahnverkehr gefährliche Güter als Handgepäck oder Reisegepäck nur mitführen oder in oder auf Fahrzeugen (Auto im Reisezug) nur befördern lassen, wenn die Vorschriften nach Kapitel 7.7 RID beachtet sind.
Grüße GG1
Re: Gefahrguttransport in der Bahn
[Re: GG1]
#927227.07.200917:02