Kennzeichnung Paletten mit Schrumpfung
#9304
31.07.2009 11:25
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walther-m.
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Hallo Praktiker, welche Erfahrungen liegen den Praktikern vor mit Kennzeichnung oder Nicht-Kennzeichnung von transparent geschrumpften Paletten? Eigentlich wäre die Umverpackung ja nicht extra zu kennzeichnen, wenn alles sichtbar bleibt. Und steht irgendwo, daß Paletten immer oben drauf gekennzeichnet sein müssen? Oder beugt man sich da nur den (österreichischen?)Kontrollorganen, die die Paletten auf dem LKW inspizieren wollen? Vielen Dank schon mal. Anna
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Re: Kennzeichnung Paletten mit Schrumpfung
[Re: walther-m.]
#9305
31.07.2009 12:57
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Gitta Krämer
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Hallo Anna,
wir hatten hier im Unternehmen schon deutsche Anhörungsbogen, weil angeblich die Kennzeichnung der einzelnen Verpackungen nicht sichtbar war und deshalb die Label oben auf die Palette gemußt hätten. Also nicht nur Österreich <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
Wir haben uns angewöhnt, alle Gefahrgutlabel+UN-Nummern+"Umverpackung" oben auf die Paletten zu kleben und an zwei gegenüberliegenden Seiten die Pfeile.
Daß die Label oben drauf müssen, steht meines Erachtens nirgendwo, ist aber praktischer. Man läuft sonst Gefahr, daß der LKW nicht nur in eine Kontrolle kommt, sondern auch noch komplett abgeladen werden muß, damit man die Paletten von allen Seiten begutachten kann.
Grüße aus Brandenburg Gitta Krämer
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Re: Kennzeichnung Paletten mit Schrumpfung
[Re: Gitta Krämer]
#9306
01.08.2009 18:57
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Gerald
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Hallo, es handelt sich hierbei um eine Umverpackung, und da sind vier Dinge zu beachten (siehe 5.1.2), 1. Aufdruck "UMVERPACKUNG" 2. UN-Nummer 3. Gefahrzettelmuster nach Tabelle 3.2 4. Ausrichtungspfeile. In Östereich gibt es aber immer wieder Probleme bei dem Wort "UMVERPACKUNG", da dies in der Amtssprache des Ursprunglandes sein muss, und ist diese nicht Deutsch, Englich oder Französisch, dann auch in dieser. Und wenn die Sendung eben aus der BRD kommt, dann hat es nun mal in Deutsch zu stehen. Und wenn dann "OVERPACKS" steht, gibt es schon mal Probleme. Aber wenn ich diese vier Eintragungen durch die Folie zu sehe sind, dann ist es nun mal kein ADR Verstoß!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Kennzeichnung Paletten mit Schrumpfung
[Re: Gitta Krämer]
#9307
02.08.2009 23:30
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Mark
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Wir haben uns angewöhnt, alle Gefahrgutlabel+UN-Nummern+"Umverpackung" oben auf die Paletten zu kleben und an zwei gegenüberliegenden Seiten die Pfeile.
... und wenn die Paletten gestapelt werden? ---> zwei gegenüberliegende Seiten wäre dann auch oben und unten!!!! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Grüße
Mark
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Re: Kennzeichnung Paletten mit Schrumpfung
[Re: Mark]
#9308
05.08.2009 14:26
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Gitta Krämer
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Hallo Mark,
Paletten werden bei uns nicht gestapelt, da die Gefahrgutverpackung das von der Stapeldruckprüfung nicht hergibt <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />, ich gebe aber zu, dann wären die Label oben nicht mehr zu sehen.
Allerdings kleben wir auch nur die Pfeile (Label Nr. 11) auf zwei gegenüberliegende Seiten und da ich nur zweidimensionale Aufkleber habe und die Holzpalette in unserem Fall unten sein soll, kann ich die Pfeile nicht oben und unten labeln <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Grüße aus Brandenburg Gitta Krämer
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Re: Kennzeichnung Paletten mit Schrumpfung
[Re: Gitta Krämer]
#9309
21.08.2009 09:52
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DJSMP
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Ich rate meiner Kundschaft bei Umverpackungen wie gestretchten Paletten immer, grundsätzlich alle Kennzeichnungen und Bezettelungen außen zu wiederholen + den Ausdruck "UMVERPACKUNG" anzubringen. Da ist man auf der sicheren Seite, weil die überwachungsbehörden entscheiden, ob das von außen sichtbar war oder nicht.
Warum macht ihr die Kennzeichnungen nicht auf eine Seite (vorn)? Da könnt ihr, sofern zugelassen auch stapeln. Der Verpacker kann ja einen Stuhl zum Sitzen benutzen, wenn er sich nicht so oft bücken möchte ;-)
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Re: Kennzeichnung Paletten mit Schrumpfung
[Re: Mark]
#9310
31.08.2009 13:39
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matigol
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@ Mark
zwei gegenüberliegende Seiten können in dem Fall nicht "oben und unten" sein, da das Versandstück ja auch so ausgerichtet werden muss, dass die Pfeile nach oben zeigen. ;-)
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Re: Kennzeichnung Paletten mit Schrumpfung
[Re: matigol]
#9311
02.09.2009 20:32
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Mark
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richtig,
aber nur, weil der Kollege nur zweidimensionale Aufkleber hat <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
... aber mit dreidimensionalen Aufklebern ... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Grüße
Mark
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Re: Kennzeichnung Paletten mit Schrumpfung
[Re: Mark]
#9312
03.09.2009 19:42
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ARK
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... und wenn die Paletten gestapelt werden?
Gefahrgut - und stapeln ??? Ist zwar nicht explizit verboten. Dürfte aber in der Regel Probleme bei Kontrollen geben - im Zweifelsfall über den "Umweg mangelnde Ladungssicherung". mfg/ARK
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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