Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Abfalltransport #930 16.07.2003 10:44
A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A
Hallo Zusammen,

In der BG Chemie Broschüre "Beförderung gefährlicher Güter 1/2003 steht unter 8.6 Abfälle, dass besonders überwachungsbedürftige Abfälle stets nach den Gefahrgutvorschriften behandelt werden müssen. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass bü Abfälle nicht automatisch unter die Gefahrgutvorschriften fallen.
Kann mir jemand sagen, was stimmt und wo dazu was geschrieben steht.

Danke und Gruß <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Re: Abfalltransport #931 17.07.2003 07:37
Registriert: Mar 2002
Beiträge: 51
gkleeberger Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Mar 2002
Beiträge: 51
Hallo Hr. Appel,
Die Gefahrguteinstufung und Klassifizierung ist nach GefahrgutGesetzen vorzunehmen. Eine solch pauschale Aussage ist bei genauer Prüfung nicht haltbar, aber auch nicht nachvollziehbar.
G. Kleeberger

Re: Abfalltransport #932 17.07.2003 07:46
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Guten Morgen Wolfgang,

ich bin deiner Meinung und denke da hat die BG es sich etwas zu einfach gemacht.
Meine Meinung dazu ist folgende:
Die gefährlichen Eigenschaften bzw. die Einstufungskriterien sind ja an das
Gefahrstoffrecht angepasst (EU-RL 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG).
Ein Abfall der z.B. Bleiverbindungen (R 61, R 62, R 20/22, R 50-53) >0,5 Gew.% Pb
enthält ist laut Gefahrstoffrecht als Fortplanzungsgefährdend Kategorie 1 einzustufen (R 61).
Die Grenze 0,5 % bei R 61 gilt auch im Abfallrecht und dadurch wird der
Abfall besonders überwachungsbedürftig, wegen eben dieser fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften.
Im Gefahrgutrecht gibt es jedoch genau diese Eigenschaften nicht
und daher auch keine entsprechende Klasse.
Beim Gefahstoffrecht geht es eben auch um langfristige Einwirkungen
und da kommen dann auch die Eigenschaften krebserzeugend, erbgutverändernd und
fortplanzungsgefährdend zum Tragen.
Im Gefahrgutrecht, wo es mehr um die kurzfristigen Einwirkungen und Gefahren
wie. z.B. giftig, ätzend, entzündbar) geht, sind diese Eigenschaften aussen vor.
(Es gibt da glaube ich paar Stoffe die sehr stark krebserzeugend sind, wo das nicht zutrifft) <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
Es sind eben unterschiedliche Schutzziele vorhanden.
Daher müssen bü Abfälle nicht automatisch Gefahrgut sein (bei den meisten wird das jedoch sicherlich zutreffen).

Bin mal gespannt, wie andere das sehen.
Das wird hier bestimmt eine interressante Diskussion. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Gruß Michael

Re: Abfalltransport #933 29.07.2003 10:49
Registriert: May 2002
Beiträge: 102
DFK Offline
Profi
Offline
Profi
Registriert: May 2002
Beiträge: 102
Völlig richtig!
Die Kriterien für Gefahrgut im Sinne des ADR und gefährliche Abfälle sind unterschiedlich. Eine ganz gute Gegenüberstellung der Kriterien finden sie übrigens in der ÖN S2105.


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
Einstufung
ansteckungsgefährlicher Stoffe

von M.A.T. - 24.04.2025 16:04
Sendung Gerät mit Funkstrahlung
von M.A.T. - 24.04.2025 13:33
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3