Ladungssicherung-Schulung für Verlader
#9317
03.08.2009 10:38
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Gefahrgut-Man
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Hallo,
mich würde mal interessieren, ob
1. eine gesetzliche Verpflichtung besteht, dass Verlader/Belader bzw. Absender von Gefahr- und Nicht-Gefahrgütern zum Thema Ladungssicherung geschult werden müssen. Hinweis: gemäß VDI 2700 veranlasst der Unternehmer nach Bedarf, mindestens jedoch einmal alle drei Jahre, die regelmäßige Schulung von Personen, die mit Ladungssicherungsaufgaben betraut sind).
2. Wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht, welchen Umfang muss diese haben: 2-tägig inkl. "Ausbildungsnachweis Ladungssicherung" nach VDI oder reicht dann auch eine ein-tägige allgemeine Schulung zur Ladungssicherung
Danke und Viele Grüße
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Re: Ladungssicherung-Schulung für Verlader
[Re: Gefahrgut-Man]
#9318
03.08.2009 18:18
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Carsten Klee
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Guten Tag Gefahrgut-Man!
Die VDI 2700a stellt als anerkannte Regel der Technik lediglich den Rahmen der Schulung fest. Dies dient z. B. dafür, dass gerichtlich geklärt werden kann, ob eine evtl. durchgeführte Schulung den Regeln bzgl. Umfang und vermittelter Inhalte entspricht.
§31 StVZO regelt, dass der Halter das Fahrzeug nur einem Fahrer zur Benutzung überlassen darf, der zur selbstständigen Leitung des Fahrzeugs geeignet ist. Das beinhaltet m. E. nach auch, dass der Fahrzeugführer im Falle von Güterbeförderung die Ladungssicherung entweder selbst anlegen und/oder auf dessen Wirksamkeit hin überprüfen können muss. Dies setzt fachliche Eignung gem. OWiG voraus, womit sich mit der VDI 2700a der Kreis wieder schließt.
Gruß Carsten Klee <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
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Re: Ladungssicherung-Schulung für Verlader
[Re: Carsten Klee]
#9319
03.08.2009 19:26
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Dirk Hackspiel
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Hallo zusammen!
Nach VDI 2700 Blatt 5, sind alle in der Ladungssicherung eingesetzten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zu schulen und innerhalb von 36 Monaten weiterzubilden. Auch hier muß ein Nachweiß darüber erbracht werden.
Ansonsten kann ich mich meinem Vorgänger nur anschließen. Der § 22 StVO in Verbindung mit der VDI macht vor niemandem Halt, also Halter, Fahrer, Verlader etc....jeder hat seine Pflichten.
Viele Grüße:
Dirk Hackspiel
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Re: Ladungssicherung-Schulung für Verlader
[Re: Dirk Hackspiel]
#9320
04.08.2009 09:22
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Gefahrgut-Man
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Und welche Schulung würdet Ihr für das Verladepersonal empfehlen? Eine (maximal) ein-tägige allgemeine Schulung zur Ladungssicherung oder den zwei-tägigen Intensivkurs gemäß VDI 2700a inkl. "Ausbildungsnachweis Ladungssicherung"?
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Re: Ladungssicherung-Schulung für Verlader
[Re: Gefahrgut-Man]
#9321
04.08.2009 19:01
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Dirk Hackspiel
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Hallo,
ich würde den Sachkundigen Ladungssicherung nach VDI 2700a empfehlen!
Viele Grüße:
Dirk Hackspiel
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Re: Ladungssicherung-Schulung für Verlader
[Re: Gefahrgut-Man]
#9322
04.08.2009 22:57
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wscheffler
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Hallo Einen festgelegten Ausbildungsumfang für Kraftfahrer, im Bereich der Ladungssicherung (Modul 5) von 7 Zeit-Stunden alle 5 Jahre haben zukünftig alle Kraftfahrer vor Ausübung ihrer Tätigkeit NACHZUWEISEN. Dieses ist durch den Unternehmer sicherzustellen. Die Durchführung erfolgt im Rahmen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz(BKrFQG) durch die Grundqualifikation/Weiterbildungsmaßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen Wilfried
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Re: Ladungssicherung-Schulung für Verlader
[Re: Dirk Hackspiel]
#9323
05.08.2009 10:44
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Gefahrgut-Man
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Vielen Dank, eine Nachfrage hierzu noch ... ist diese umfangreiche Schulung nicht eher für Fahrer und weniger für den Verlader gedacht? Viele Grüße
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Re: Ladungssicherung-Schulung für Verlader
[Re: Gefahrgut-Man]
#9324
05.08.2009 12:44
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Tommy Danger
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Nein, denn beide sind an der Verladung beteiligt und beide sind Verantwortlich, unabhängig davon wer tatsächlich geladen hat.
Das ist mit der größte Irrtum.
Wenn du es also richtig machen willst, solltest du den Kurs nach VDI also 2 Tage vornehmen lassen.
Das Modul 5 BKrfQG erstetzt diese Schulung nicht. Es ist auch nicht gewollt, das Modul 5 als Ersatz zu unterrichten. Hierbei geht darum, dass der Fahrzeugführer überhaupt mal was von Lasi hört.
Gruß
TD
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Re: Ladungssicherung-Schulung für Verlader
[Re: Gefahrgut-Man]
#9325
11.08.2009 11:07
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Wolfgang
Großmeister
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Sehr geehrte Gefahrgutkolleginnen und kollegen,
Interessant zum Thema Ladungssicherung ist, dass Veranstaltungen/Schulungen/ Kongresse stattfinden, bei dem im Gefahrgut- und Ladungssicherungskreisen bekannte Referenten u. a. auch zu den rechtlichen Aspekten referieren. Allerdings halten die Veranstalter einen Tag für ausreichend, denn laut Ausschreibung bekommen die Teilnehmer Zertifikate. Da in der Zielgruppe u. a. mit Verladearbeiten Beschäftigte sind, muss ich davon ausgehen, dass die Veranstalter eine 1-Tägige Schulung/Veranstaltung/Kongress für ausreichend halten, dass die Teilnehmer den gesetzlichen Anforderungen nachkommen können.
Oder ganz einfach. Eine Pauschale, wie lang und mit welchen Umfang zu schulen ist, kann es nicht geben. Es kommt auch darauf an, was, welche Menge und wie verladen werden muss. Nehmen wir mal den für die Beladung Verantwortlichen in einem Unternehmen, dass eine leere, ungereinigte Acetylenflasche zum Transport übergibt. Auf dem Transportfahrzeug befinden sich in der Regel noch 3-5 andere Gasflaschen. Wozu bräuchte dieser Mitarbeiter eine zweitägige Schulung zum Thema Ladungssicherung? Das Schutzziel – nämlich, dass dieser Mitarbeiter ausreichende Kenntnisse über die Sicherung der Gasflasche erlangt – ist meiner Meinung nach auch durch eine zeitlich und fachlich begrenzte Schulung zu erreichen. Wie gesagt, es kommt immer auf den Einzelfall an.
Freundliche Grüße
Wolfgang
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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