Hallo zusammen,
bisher haben wir die meisten unserer Produkte als "normales Gefahrgut" per Luftfracht verschickt, wodurch ich nie mit irgendwelchen LQ Regelungen konfrontiert wurde.
Nun möchten wir UN1170 - Ethanol VG II nach LQ4 per LKW versenden:
20 Stk. 1 Liter Kunststoff-Flaschen pro Karton (Bruttogewicht 18kg)
25 Kartons auf eine Palette
(Kennzeichnung der Kartons und Palette mit Richtungspfeilen und Raute mit UN-Nr.)
Mir stellt sich nun die Frage nach dem Beförderungspapier.
So wie ich Kapitel 3.4.5 ADR interpretiere, ist man (vorausgesetzt Verpackung und Kennzeichnung sind korrekt) von den übrigen Kapiteln des ADR befreit. Das schließt doch auch die Erstellung eines Beförderungsdokuments mit ein, oder?
Können wir tatsächlich dem Spediteur mehrere tausend Liter Lösungsmittel mit einem einfachen Lieferschein ohne Hinweis auf die UN-Nr. übergeben?
Danke für Eure Hilfe!!!
VG
Thorsten