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Beförderungspapier bei LQ-Sendungen #9334 04.08.2009 10:51
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TWasser Offline OP
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Hallo zusammen,

bisher haben wir die meisten unserer Produkte als "normales Gefahrgut" per Luftfracht verschickt, wodurch ich nie mit irgendwelchen LQ Regelungen konfrontiert wurde.

Nun möchten wir UN1170 - Ethanol VG II nach LQ4 per LKW versenden:

20 Stk. 1 Liter Kunststoff-Flaschen pro Karton (Bruttogewicht 18kg)
25 Kartons auf eine Palette
(Kennzeichnung der Kartons und Palette mit Richtungspfeilen und Raute mit UN-Nr.)

Mir stellt sich nun die Frage nach dem Beförderungspapier.
So wie ich Kapitel 3.4.5 ADR interpretiere, ist man (vorausgesetzt Verpackung und Kennzeichnung sind korrekt) von den übrigen Kapiteln des ADR befreit. Das schließt doch auch die Erstellung eines Beförderungsdokuments mit ein, oder?

Können wir tatsächlich dem Spediteur mehrere tausend Liter Lösungsmittel mit einem einfachen Lieferschein ohne Hinweis auf die UN-Nr. übergeben?

Danke für Eure Hilfe!!!

VG
Thorsten

Re: Beförderungspapier bei LQ-Sendungen [Re: TWasser] #9335 04.08.2009 11:30
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Wilhelm Kassing Offline
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Beiträge: 186
Guten Morgen,
Antwort jein

ein spezielles Beförderungspapier ist nach ADR nicht erforderlich. Aus der GGVSEB ergeben sich jedoch bestimmte Pflichten wie z.B


"§ 18 Pflichten des Absenders

(1) Der Absender im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt hat

1. den Beförderer ......... hinzuweisen. Bei der Beförderung nach den Kapiteln 3.4 und 3.5 ADR/RID/ADNR/ADN ist ein allgemeiner Hinweis auf das gefährliche Gut in begrenzten und freigestellten Mengen erforderlich;

2. den Beförderer bei Beförderungen nach Kapitel 3.4 ADR/RID/ADNR/ADN vor der Beförderung über die Bruttomasse der so zu versendenden Güter zu informieren;


§21
(2) Der Verlader im Straßenverkehr hat

1. den Fahrzeugführer .......hinzuweisen. Bei der Beförderung nach den Kapiteln 3.4 und 3.5 ADR ist nur ein allgemeiner Hinweis auf das gefährliche Gut in begrenzten und freigestellten Mengen erforderlich;"

Nach Ablauf der Übergangsfristen (31.12.2010) ist auch bei Fahrzeugen >12t zulässiges Gesamtgewicht und > 8t LQ- Gefahrgut eine Kennzeichnung der Beförderungseinheit erforderlich.
(LTD QTY)

Grüsse aus dem Saarland

Wilhelm Kassing

Re: Beförderungspapier bei LQ-Sendungen [Re: Wilhelm Kassing] #9336 04.08.2009 14:21
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Beiträge: 5
TWasser Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
Registriert: Jun 2005
Beiträge: 5
Hallo,

besten Dank für die Info.

Wir werden die Art des Gefahrgutes mit Verweis auf LQ4 in den Versandauftrag übernehmen, der vorab dem Spediteur und später dem Fahrer übergeben wird.

Viele Grüße
Thorsten


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