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Flüssig - viskos - fest - oder kein Gefahrgut? #9360 11.08.2009 07:14
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Vera Hiltmann Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Einstufung von entzündbaren Flüssigkeiten Klasse 3.
Nicht giftige, nicht ätzende und nicht umweltgefährdende Lösungen und homogene Gemische mit einem Flammpunkt von 23 °C oder darüber (viskose Stoffe wie Farbstoffe oder Lacke, ausgenommen Stoffe, die mehr als 20 % Nitrocellulose enthalten) in Gefäßen mit einem Fassungsraum von höchstens 450 Litern unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, wenn ....
Bedeutet das, dass diese Stoffe bei Erfüllung dieser Kriterien überhaupt kein Gefahrgut mehr sind und aus dem Transportrecht völlig herausgenommen sind oder muss nun eine Zuordnung über die Kriterien für feste Stoffe erfolgen?

Wäre nett, wenn mir jemand hier eine Antwort geben könnte.

Viele Grüße
V.Hiltmann

Re: Flüssig - viskos - fest - oder kein Gefahrgut? [Re: Vera Hiltmann] #9361 11.08.2009 07:39
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Gandalf Offline
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Hallo Vera,
Antwort auf
unterliegen nicht den Vorschriften des ADR
IMHO demnach also ausgenommen. Ansonsten müsste da ja stehen "unterliegt nicht der Klasse XY".
Gruß Gandalf

Re: Flüssig - viskos - fest - oder kein Gefahrgut? [Re: Gandalf] #9362 11.08.2009 07:52
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Bruesewitz Offline
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Hallo Vera,
diese Freistellung ist ja nach Verkehrsträger an unterschiedlichen Gebindegrößen gebunden.
Viele Grüße
Rainer Brüsewitz


Brüsewitz
Re: Flüssig - viskos - fest - oder kein Gefahrgut? [Re: Bruesewitz] #9363 11.08.2009 07:58
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Bruesewitz Offline
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Hallo Vera, im Seeverkehr ist unter 2.3.2.5 die Grenze bei 30 Liter. Im ADR liegt die Grenze bei 450 Liter (2.2.3.1.5. Im Luftverkehr ist nun wieder alles ganz anders: Dort unterliegt der viskose Stoff weiterhin den Gefahrgutvorschriften, es gibt aber die Erleichterung von der Verpackungsgruppe II zur Verpackungsgruppe III zu wechseln (siehe 3.3.3 IATA mit Größe des Gefäßes von nicht mehr als 30 Liter. Es ist zwar nicht vorgeschrieben, ich würde einen Hinweis im Lieferschein: Unterliegt gemäß 2.2.3.1.5 nicht den Vorschriften des ADR oder ähnlich angeben.


Brüsewitz
Re: Flüssig - viskos - fest - oder kein Gefahrgut? [Re: Bruesewitz] #9364 12.08.2009 17:30
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Vera Hiltmann Offline OP
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Beiträge: 109
Hallo Herr Bruesewitz, hallo Gandalf,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich kam zu dem gleichen Ergebnis, wollte aber mich nochmals mit anderen Experten abstimmen.

Gruß Vera


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