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Ausr.pfeile wenn kein Gefahrgut? #9477 21.08.2009 11:29
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matigol Offline OP
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Hallo,

ich gehe mal davon aus daß man eine Umverpackung die flüssige Stoffe enthält, nur mit Ausrichtungspfeilen versehen werden muß wenn es sich bei dem flüssigen Stoff auch um Gefahrgut handelt.

So richtig, beschrieben wird das ja aber nirgendwo, oder hab ich da was übersehen? Bzw. geht das ADR immer von Gefahrgut aus und wenn es keines ist, dann unterliegt es auch nicht den Vorschriften(Ausrichtungspfeile).

Vielleicht kann mir hier geholfen werden.

Danke und viele Grüße

Mati

Re: Ausr.pfeile wenn kein Gefahrgut? [Re: matigol] #9478 21.08.2009 12:14
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EnterExit Offline
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Hallo,

da wir hier von Gefahrgut sprechen, ist dies mit 5.2.1.9 erklärt wo und wann die Pfeile drauf müssen bzw. ja auch dann wenn es sich umausgasende Medien handelt für die eine Lüftungseinrichtung vorhanden sein muss.

Gruss

Re: Ausr.pfeile wenn kein Gefahrgut? [Re: EnterExit] #9479 21.08.2009 14:28
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matigol Offline OP
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Also ich glaub ich hab mir ganz logisch meine Frage selbst beantwortet. Wenn ich ne Flasche Wasser in einen Karton einpacke, dann ist das ja auch kein Gefahrgut und muß folglich ja auch nicht mit Ausrichtungspfeilen gekennzeichet werden.

Danke für die Antwort, aber ich wollte wissen wie es bei Stoffen ist die kein Gefahrgut sind.

Gruss
Mati

Zuletzt bearbeitet von matigol; 21.08.2009 14:30.
Re: Ausr.pfeile wenn kein Gefahrgut? [Re: matigol] #9480 21.08.2009 19:40
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Mati,

Wenn du mal in den Einkaufsladen gehst und dir manche Verpackungen von "nicht" Gefahrgütern ansiehst kanst du dir deine Frage wirklich selber beantworten.

Bei Gefahrgütern ist es gesetzlich im ADR geregelt, aber es gibt auch eine Fundstelle im HGB und zwar §411, da steht,

Der Absender hat das Gut, soweit dessen Natur unter Berücksichtigung der vereinbarten Beförderung eine Verpackung erfordert, so zu verpacken, dass es vor Verlust und Beschädigung geschützt ist und dass auch dem Frachtführer keine Schäden entstehen. Der Absender hat das Gut ferner, soweit dessen vertragsgemäße Behandlung dies erfordert, zu kennzeichnen.

Also, man nehme eine Flasche, mit einem nicht gaaaaanz dichten Deckel, verpacke diese...

Muss hier nun auf die Verpackung ein Richtungspfeil? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Ausr.pfeile wenn kein Gefahrgut? [Re: Kay Schmauder] #9481 22.08.2009 14:20
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Selzburger Offline
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Nein, da MUSS kein Richtungspfeil drauf.
Aber ich würde auf die Verpackung einen Vermerk "hier oben" oder eben freiwillig einen Pfeil drauf malen / kleben.

Worauf sich die Kennzeichnung nach §411 HGB bezieht, steht dort nicht. Damit kann genauso gut ein Vermerk wie "Vorsicht Glas" gemeint sein.

Wenn es um dem Postversand geht: Ein Mitarbeiter hat mir versichert, dass es viele Zusteller/Transporteure wenig beeindruckt, was dort auf der Packung steht. Effektiver soll ein Vermerk "Vorsicht Honig" sein, weil keiner klebrige Finger bekommen möchte, wenn er das Paket unsanft durch die Gegend wirft <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


Chef: ".. gibt's da keine Vorschrift?! Was sollen wir jetzt tun??" Kollege: "Verstand einschalten?"

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