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Zusammenpacken von LQ mit andern in Umverpackung #9482 21.08.2009 17:31
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msoldera Offline OP
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Für den Transport von Reinigungsprodukten in kleinen Gebinden, die den Bedingungen über den Transport als LQ einhalten, werden Kunststoffboxen verwendet. Es muss somit auf die Box der LQ-Kleber.

Falls ich nun noch ein Gebinde mit 10 lt transportiere (normal ADR unterstellt), möchte ich es in die noch halbvolle Kiste von oben stellen. Darf ich das und muss ich dann noch einen Gefahrgutkleber dieses zusätzlichen Produkts auf der Kiste anbringen?

Viele Grüsse
Marco Soldera

Re: Zusammenpacken von LQ mit andern in Umverpackung [Re: msoldera] #9483 21.08.2009 19:03
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Marco,

Wenn die zwei (oder mehrere) Produkte nicht mit einander reagieren, also keiner Zusammenladebeschränkung unterliegen können alle in eine "Umverpackung" hier die Kunststoffboxen geladen werden.

Es muss nur die Kennzeichnung da nicht sichtbar auf der "Umverpackung" wiederholt werden (UN-Nummer und Gefahrgutaufkleber) und die Aufschrift "Umverpackung".

<img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Zusammenpacken von LQ mit andern in Umverpacku [Re: msoldera] #9484 25.08.2009 09:04
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Matthias Offline
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Guten Tag!

Ich bezweifle, dass es zulässig wäre, die Kunststoffbox gleichzeitig als Außenverpackung der LQ-Gebinde und als Umverpackung des "richtigen" Versandstücks zu deklarieren.
In Abschnitt 5.1.2 ADR, der die Verwendung von Umverpackungen regelt, wird immer nur davon gesprochen, wie mit "Versandstücken" in Umverpackungen verfahren wird. Die einzelnen Flaschen mit Reiniger sollen aber ja als LQ verschickt werden, was nach 3.4.5 a) ADR (für LQ4 bis LQ19 etc.) nur in zusammengesetzten Verpackungen zulässig ist. Die Flaschen müssen als Innenverpackungen also erst in eine Außenverpackung und dürfen dann in Umverpackungen eingestellt werden. Einzelflaschen in einer Umverpackung wären jede für sich ein Versandstück und nicht LQ...
Meine Meinung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit...

Gruß,

Matthias


... und dann gibt&#180;s da noch die Ausnahme zu der Ausnahme ...
Re: Zusammenpacken von LQ mit andern in Umverpacku [Re: Matthias] #9485 25.08.2009 10:18
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Beiträge: 390
Kay Schmauder Offline
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Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Hallole,

nicht das es hier ein Missverständnis gibt, ich gehe davon aus, dass die Boxen eine "Umverpackung" sind.

Da ja in 4.1.1.1 von "verschlossen" die Rede ist und die LQs ja in diese Boxen eingestellt werden.

Sollte die Plastikbox aber die "Außenverpackung" des LQ sein gehe ich konform und verneine das "Zusammenpacken". <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder

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