<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Regelmäßig taucht bei uns folgende Fragestellung auf, für die ich derzeit keine Antwort in den Vorschriften finden kann:
Eine Gefahrgutsendung kommt aus Übersee auf Basis frei Haus Prag (oder auch anderen Orten). Im B/L steht kein Gefahrguthinweis, in den Lieferscheinen erscheint ebenfalls kein Hinweis auf die Gefahrguteigenschaft. Wio und von wem kann der abfertigende Weiterleitungsspediteur im Seehafen erfahren, das es sich um Gefahrgut handelt und wenn ja, um welches? Meist erfährt er es ja erst, wenn der abholende LKW bereits am Schuppen zum Laden steht, aber dann ist es bereits zu spät.

Mit den besten Grüßen