Moin, moin,
folgender Link zur aktuellen VCI Leitlinie:
Beförderung gefährlicher Güter im PKW/Kombi - das Kapitel zur Freistellung nach Kapitel 3.4 befindet sich nun auf Seite 7.
Für den Gefahrguttransport ist die Menge entscheidend und nicht das Fahrzeug, d.h. egal ob kleiner Stadtflitzer oder 40-Tonner, für die Freistellung nach Kapitel 3.4 kommt es auf die Menge pro Verpackung an. Da sich das Kapitel 3.4 / ADR 2009 bzgl. Feuerlöschausrüstung nicht geändert hat, ist auch in der aktuellen VCI Leitlinie die Ausrüstung mit einem geprüften Feuerlöscher nur eine Empfehlung.
Somit ist die VCI Leitlinie eine Hilfe und schnelle Übersicht, es gilt aber das ADR zu beachten.
mfg
MasterKane