Sind Tischtennisbälle Gefahrgut?
#9552
28.08.2009 22:31
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Claudi
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Hallo,
ich kanns mir nicht so recht vorstellen, aber die heute gebräuchlichen Tischtennisbälle sind ja aus Zelluloid.
Fallen dann fertige Tischtennisbälle unter UN 2000 ZELLULOID, in Blöcken, Stangen, Rollen, Platten, Rohren usw.?
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Re: Sind Tischtennisbälle Gefahrgut?
[Re: Claudi]
#9553
29.08.2009 16:27
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Mark
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Hallo Claudi,
coole Frage, müsste eigentlich.
Ich habe vor über 20 Jahren mal bei einem Tischtennisballhersteller gearbeitet, die Rohstoffe (plastifizierte Nitrocellulose) sind Gefahrgut. Die Bälle brennen auch schnell und heftig ab, wenn sie auf eine heiße Oberfläche kommen.
Grüße
Mark
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Re: Sind Tischtennisbälle Gefahrgut?
[Re: Claudi]
#9554
31.08.2009 09:17
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Hoko1
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Claudi, Tischtennisbälle sind Gefahrgut, UN 2000 Alle relevanten Daten sollten im MSDS des Herstellers stehen. Im Netz konnte ich jedoch nichts finden! Einfach einmal den Hersteller kontaktieren. Gruß
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Re: Sind Tischtennisbälle Gefahrgut?
[Re: Claudi]
#9555
07.09.2009 08:51
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Paule
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Gut, dass Tischtennisbälle den Vorteil haben, nur 2,7g zu wiegen... Und Zelluloid hat im ADR/RID E1 als freigestellte Menge also müsste man schon mehr als 11 Stück in eine Innenverpackung prügeln, damit es unters ADR fällt, oder?
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Re: Sind Tischtennisbälle Gefahrgut?
[Re: Paule]
#9556
07.09.2009 15:41
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Claudi
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Gefahrgut ist und bleibt Gefahrgut - ggf. kann man Freistellungen und Erleichterungen nutzen. Sowohl Freistellung nach 1.1.3.6 wie auch nach Freigestellten Mengen (Excepted Quantities) 1.1.3.7 (glaube ich) bringen einen gewissen Aufwand an Verpackung und Kennzeichnung mit sich - also dann offensichtlich auch für 10 Tischtennisbälle (oder auch nur einen einzelnen). Eine komplette Freistellung der Tischtennisbälle von allen Gefahrgutvorschriften habe ich nicht entdeckt.
Meine Katze spielt auch gerne mal mit diesem "Gefahrgut" (ja, ich weiß - sie transportiert es nicht sondern geht mehr damit um, Gefahrstoff ist der Ball nicht...).
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Re: Sind Tischtennisbälle Gefahrgut?
[Re: Claudi]
#9557
20.07.2014 17:27
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King_Louie_21
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Hallo Claudi, hallo Gefahrgutkolleg(inn)en, nur, weil ich gerade anderweitig darüber gestolpert bin: Der UN-Expertenunterausschuss hat sich auf seiner letzten Sitzung Ende Juni/Anfang Juli 2014 mit dem Thema "Tischtennisbälle aus Zelluloid" aufgrund eines Antrags des DGAC (Dangerous Goods Advisory Council) beschäftigt. Im Sitzungsprotokoll wurde unter Abs. 55 f. festgehalten, dass unter den Experten Uneinigkeit darüber bestand, ob solche Tischtennisbälle freigestellt werden sollten, ggf. mit zusätzlichen Verpackungsauflagen, oder ob sie als UN 2000 bzw. UN 1325 befördert werden sollten. Das DGAC soll für die nächste Sitzung einen überarbeiteten Vorschlag vorlegen, der die geführte Diskussion berücksichtigt. Schöne Grüße.
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Re: Sind Tischtennisbälle Gefahrgut?
[Re: King_Louie_21]
#9559
01.02.2015 17:20
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King_Louie_21
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Hallo Gefahrgutkolleg(inn)en, gemäß Bericht vom 13.01.2015 zur Sitzung des ECOSOC-Expertenunterausschusses zur Beförderung gefährlicher Güter im Dezember 2014 sind Tischtennisbälle aus Zelluloid als Gefahrgut UN 2000 zu klassifizieren. Für die UN-Modellvorschriften (Orange Book) wurde eine Freistellung angenommen, die vorsieht, dass solche Tischtennisbälle bei Einhaltung bestimmter Verpackungsvorschriften nicht dem Gefahrgutrecht unterliegen. Letzter Vorschlag war, dass ein einzelner Tischtennisball nicht mehr als 3 g schwer sein sollte und die Gesamtmasse des Versandstücks maximal 500 g betragen soll. Der genaue Wortlaut der Freistellung findet sich in einem Anhang zum Bericht, der jedoch bislang noch nicht veröffentlicht wurde. Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form die Formulierungen im Orange Book dann Eingang in die verkehrsträgerspezifischen Vorschriften finden. Fundstellen: ST/SG/AC.10/C.3/92, Absatz 23 UN/SCETDG/46/INF.69Wenn man die Fundstellen in Geralds Beitrag weiter oben liest, bekommt man den Eindruck, dass Tischtennisbälle aus Zelluloid ein aussterbender Dinosaurier sind. Anhänger von Verschwörungstheorien könnten sich fragen, warum dieses Thema erst jetzt auf dem Radarschirm der Genfer Experten erscheint. Schöne Grüße.
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Re: Sind Tischtennisbälle Gefahrgut?
[Re: Paule]
#9560
02.02.2015 07:50
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aw_
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Hallo zusammen, Gut, dass Tischtennisbälle den Vorteil haben, nur 2,7g zu wiegen... Und Zelluloid hat im ADR/RID E1 als freigestellte Menge also müsste man schon mehr als 11 Stück in eine Innenverpackung prügeln, damit es unters ADR fällt, oder? Eine Anmerkung zum Thema 'freigestellte Menge' und Gegenstände. Diese sind nämlich explizit von der Anwendung des Kapitels 3.5 ausgenommen, gem. 3.5.1.1 gruss..aw
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H372
von PeterT - 10.12.2024 09:57
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