Hallo,
ich stehe gerade vor einer Verständnisfrage in Teil Zwei ADR:
In 2.1.2.2 ist geregelt, dass ein Gemisch/Lösung mit nur einem gefährlichen Stoff die gleiche UN-Nr bekommt, wie der gefährliche Stoff, es sei denn [...] c) die Verpackungsgruppe unterscheidet sich.
Muss ich also, wenn ich also z.B. Isopropanol (UN1219, VGII) mit Wasser verdünne, sodass der Flammpunkt bei 40°C liegt (VGIII), die N.A.G. Eintragung (UN1993) mit VG III verwenden?
Vielen Dank für Antworten
Paul