Moin Florian,
ich würde den Weg über Kap. 3.4 (Begrenzte Mengen) gehen. Klingt nach Korinthenkackerei, aber dort muss nicht 6.1.4 eingehalten werden sondern die Kartons müssen so beschafen sein, "dass sie die Konstruktionsanforderungen nach 6.1.4 erfüllen", d.h. nicht zwingend UN geprüft und zugelassen, aber so beschaffen, dass sie die Prüfung bestehen würden.
Einige Hersteller liefern als Nachweis dafür eine Gleichwertigkeitsbescheinigung, das hilft wenn es zu Kontrollen kommt. Ansonsten muss der Nachweis anders erbracht werden.
Das ganze gilt aber nur für Dosen unter 1000ccm und nicht mehr als 30 kg im Karton, was aber nach Deinen Angaben ja wohl erfüllt ist.
Dokumentation wie "normales" Gefahrgut mit dem Zusatz "LTD QTY" und los gehts.
Viele Grüße
Volker Utzenrath