Tropfmengen in der Domwanne/Armarturenschrank
#958
26.07.2003 17:57
|
Anonym
Nicht registriert
|
Anonym
Nicht registriert
|
Hallo zusammen, ein Gefahrgutkollege fragte mich, welche Vorschriften es verbieten, Tropfmengen in der Domwanne und/oder im Armartuenschrank zu haben. Befördert wurde Dieselkraftstoff. Es handelte sich hier nur um Tropfmengen, nicht um Liter!
Die Vorschrift, dass es gefährliche Stoffe sind die außen am Tank anhaften entfällt, da durch das Verdunsten ein Brandgefahr und damit eine Gefahr im Sinne des ADR ausgeschlossen ist und andere Gefahren nicht zitierbar sind. Eine elektrostatische Aufladung bzw. eine Gefahr hieraus ist ebenfalls auszuschließen, da sich keine metallischen Gegenstände die Funken erzeugen können im Kasten oder Domwanne befanden. Ein explosibles Luft/Dampfgemisch entsteht ebenfalls nicht. Die Auffangwanne und die Domwanne werden also zweckbestimmt genutzt und sind an den Ventilen geschlossen.
Wer hat noch eine Idee, die eine Verwarnung von 35,- € rechtfertigen mit dem Vermerk "Verstoß nach GGVS"
|
|
Re: Tropfmengen in der Domwanne/Armarturenschrank
#959
31.07.2003 13:14
|
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Rupert
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382 |
nach 4.2.1.9.6 lit b dürfen keine Rückstände an der Bedienungsausrüstung haften.
für mich ein typischer Fall wo die Auslegung dieser Vorschrift im Errmessen der Kontrollbehörde liegt.
Rupert
Have a nice day!
|
|
Re: Tropfmengen in der Domwanne/Armarturenschrank
#960
11.09.2003 18:02
|
Registriert: Feb 2003
Beiträge: 104
Steffan
Profi
|
Profi
Registriert: Feb 2003
Beiträge: 104 |
Beim lesen von einzelnen Fragen bin ich auf den Sachverhalt mit den Tropfmengen gestoßen. In der Antwort wird auf 4.2.1.9.6; b verwiesen. Da handelt es sich um ortsbewegliche Tanks u.s.w. Um was für einen Tank bzw. Beförderungsfahrzeug handelt es sich in der Frage? Bei den im Verkehrsraum anzutreffenden Tankfahrzeugen zum Transport von Dieselkraftstoff handelt es sich in den meisten Fällen um ADR- Tanks und da wird nur von Füllgutreste am Tank gesprochen. Aus der Erfahrung von der Straße kann ich nur sagen, dass einigen Fahrzeuge aussehen, als wenn ein Transport in "loser Schüttung" von Dieselkraftstoff/ Heizoel durchgeführt wird. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> Mit freundlichen Grüßen Steffan
Die meisten Probleme lösen sich von alleine. Man darf sie nur nicht dabei stören!
|
|
Re: Tropfmengen in der Domwanne/Armarturenschrank
[Re: Steffan]
#961
12.09.2003 09:56
|
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
TDamm
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723 |
Hallo Herr Hiltmann,
hatte mal einen ähnlichen Fall und habe ihn verloren. Auf dem LKW befand sich ein Aufsetztank. Laut Anzeige und Fotos waren ca. 2 Liter Diesel in der Auffangschale und einzelne Teile der Ladefläche des LKW waren mit Diesel behaftet. Der Fahrer hatte auf der Ladefläche sogar Dämme mit Bindemittel gestreut.
Nach Ansicht des Richters in der mündlichen Verhandlung, sind geringe Tropfmengen aus dem aufgerollten Schlauch in der Auffangschale zulässig. Da in der Verhandlung nach ca. 2 Jahren nicht ausgeschlossen werden konnte, dass das ausgelaufene Gemisch ein Wasser / Dieselgemisch und kein reiner Diesel war, hat der Vorsitzende Richter das Verfahren eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
|
|
Re: Tropfmengen in der Domwanne/Armarturenschrank
#962
18.09.2003 08:36
|
Registriert: Sep 2003
Beiträge: 8
Kurt Alt
Einsteiger
|
Einsteiger
Registriert: Sep 2003
Beiträge: 8 |
Hallo Herr Hiltmann Ich gehe davon aus, dass es sich im vorliegenden Fall um einen festverbundenen Tank, um ein Tankfahrzeug handelt. Die ADR-Vorschriften, die Tropfmengen in der Auffangwanne des Apparatekastens verbieten können, fand ich unter 4.3.2.3.5, 4.3.2.4.1, u.U. auch 4.3.2.3.3 und 4.3.2.3.4. Bevor jedoch bei Tropfmengen an Dieselkraftstoff in der Auffangschale des Domdeckels und in der Auffangwanne des Apparatekastens ein Verstoss beurteilt wird, sollte man sich überlegen, für was diese Einrichtungen gebaut wurden. Meiner Ansicht nach wurden sie eben zum Auffangen dieser Tropfmengen konstruiert und auch vor der ersten Beförderung zugelassen. Aus diesem Grunde bezweifle ich, dass eine Anzeige dieses Verstosses an die Gerichtsbehörde erfolgreich sein würde, und betrachte die ganze Sache als Falschauslegung. Mit den besten Wünschen für sichere Gefahrgutbeförderungen.
Kantonspolizei Bern Fachstelle Gefahrgut Postfach 7571 CH-3001 Bern Tel. +41316341760
|
|
Re: Tropfmengen in der Domwanne/Armarturenschrank
#963
18.09.2003 09:14
|
Registriert: May 2002
Beiträge: 102
DFK
Profi
|
Profi
Registriert: May 2002
Beiträge: 102 |
Der entscheidende Punkt ist in 4.3.2.3.5, daß nur "gefährliche" Reste des Füllgutes verboten sind. Es obliegt daher dem Sachverständigen festzustellen, ob diese Mengen gefährlich sind. Bei Diesel im Armaturenschrank ist das anders zu beurteilen, als etwa bei ätzenden oder giftigen Stoffen. Mit freundlichen Grüßen DFK
|
|
Re: Tropfmengen in der Domwanne/Armarturenschrank
#964
08.10.2003 07:46
|
Anonym
Nicht registriert
|
Anonym
Nicht registriert
|
Hallo Zusammen, meine Anfrage bezog sich auf ein Tankfahrzeug beladen mit Dieselkraftstoff. Die von Rupert genannte Lösung bezieht sich allerdings auf ein ortsbeweglichen Tank, also für ein Tankfahrzeug nicht anwendbar. Liegt die Lösung vielleicht im Absatz 4.3.2.3.5, wonach jedoch nur der Tank angesprochen wird und nicht die Bedienungsausrüstung. Somit dürften sich gefährliche Reste im Armaturenkasten/Auffangwanne befinden.
An dieser Stelle meinen Dank an meinen Freund Peter, der mir diesen Tipp gab!
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
|
|
|
|