PI650 brauche ich geschulte Personen?
#9737
08.10.2009 20:09
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rualanna
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Hallo,
ich bin seit kurzer Zeit Gefahrgutbeauftragte für die Bereiche Straße und Luft. Seit längeren schlag ich mich schon mit einem Problem rum, zudem ich im www leider auch keine so richtige Antwort erhalten habe. Ich habe heute mal die alten Threads durchgestöbert, bin aber immer noch nicht schlauer.
Lange Rede ... hier nun meine Frage: Wir verschicken vorwiegend UN3373 mit und ohne Trockeneis. Wenn ich die PI650 anwende und kein Trockeneis dabei ist, brauch ich für die Versendung eine geschulte Person, oder bin ich davon befreit? Wie sieht es aus, wenn Trockeneis als Kühlmittel verwendet wird? Bin ich dann auch von allen Vorschriften befreit und es ist quasi kein Gefahrgut mehr (also brauch ich auch keine geschulte Person mehr)?
Vielen Dank schonmal vorab für eure Hilfe!
Viele Grüße, Rualanna <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
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Re: PI650 brauche ich geschulte Personen?
[Re: rualanna]
#9738
12.10.2009 12:49
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Beiträge: 325
G. Homann
Großmeister
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Hallo Rualanna,
in PI 650 steht:
"Infektiöse Stoffe, zugeordnet zu UN 3373, die in Übereinstimmung mit dieser Verpackungsvorschrift verpackt und markiert sind, unterstehen keinen anderen Anforderungen dieser Vorschriften: (a)Name und Anschrift des Versenders und des Empfängers müssen auf jeder Verpackung angegeben werden; (b)der Name, und Telefon Nummer einer verantwortlichen, muss auf dem Luftfrachtbrief oder auf der Verpackung aufgeführt sein; (c)die Klassifizierung muss mit 3.6.2 übereinstimmen; (d)die Anforderungen von 9.6.1 für die Meldung von Vorfällen müssen erfüllt sein; und (e)die Kontrolle auf Beschädigungen oder Leckage gemäss den Anforderungen von 9.4.1 und 9.4.2 erfolgen."
Wenn also diese Forderungen erfüllt sind, ist keine Schulung gem. 1.5 IATA-DGR erforderlich. Anders sieht es bei der Verwendung von Trockeneis aus:
"Gekühlte oder gefrorene Proben: Eis, Trockeneis und flüssiger Stickstoff: Wenn Trockeneis oder flüssiger Stickstoff gebraucht wird um die Proben kühl zu halten, müssen alle zutreffenden Anforderungen dieser Vorschriften erfüllt sein." -> d.h. in diesem Fall auch die Forderungen von 1.5 und damit die Schulung! (gilt übrigens nicht für den Straßentransport, dort ist das Trockeneis gem. Bem. in der P 650 Ziff. (9) unter Verweis auf U.A. 2.2.9.1.14 zur Kühlung der Proben freigestellt)
Gruß aus München Günther Homann
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Re: PI650 brauche ich geschulte Personen?
[Re: G. Homann]
#9739
12.10.2009 14:52
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rualanna
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Hallo Günther,
vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte das auch so interpretiert, hab mich aber mal wieder "wuschig" machen lassen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
Viele Grüße aus Langen Dörte Gerhards
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UN 3480
von fireman - 02.08.2025 20:04
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