Vielen Dank Gandalf, für die Information!
Gibt es denn etwas Vergleichbares? Viele Verpackungshersteller verweisen nämlich darauf, falls man nicht bei der Baumusterprüfung verwendete Innenverpackungen benutzen will.
Bsp:
...Bei Verwendung anderer als der geprüften Innenverpackungen, was in der Regel der Fall sein wird, ist die Technische Richtlinie Verpackungen (TRV) 005 zusammengesetzte Verpackungen zu beachten. Wird die zugelassene Verpackungsbauart als zusammengesetzte Verpackung, auch mit anderen als den in diesem Zulassungsschein beschriebenen Innenverpackungen verwendet, muss nachweissbar sichergestellt sein, dass die zusammengesetzte Verpackung mit den Innenverpackungen ebenso wirksam ist wie die zugelassene
Verpackungsbauart...
Entsprechen die Anforderungen denen, die auch in der IATA-DGR 5.0.2.12.4 aufgeführt sind? (ähnliche Form, maximal gleich große Verschlüsse, usw.)
Viele Grüße
Matthias Fischer