Leider habe ich keine Quelle. Kenne aus der Praxis des Stückgutverkehrs aber die sogenannte "transportbedingte Unterbrechung". Danach gilt eine "Zwischenlagerung" von gefährlichen Gütern dann als "transportbedingte Unterbrechung", wenn bei der Übernahme auf das Lager bekannt ist, wann der Weitertransport erfolgen wird.
Sinngemäß sollte das auch für abgestellte Tankauflieger gelten, soweit nicht Vorschriften hinsichtlich Tanktransporten - die ich nicht so genau kenne - was anderes sagen.
mfg
ARK