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Verpackungsgruppe #9801 20.10.2009 09:05
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Feile Offline OP
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Moinmoin,

also ich muss demnächst die Chemikalienentsorgung an einigen Schulen durchführen. Dazu habe ich mir bereits die Chemikalienliste rangeschafft, VErpackungsmaterial, Listen vom Entsorger, was wie in welchen Mengen angeliefert werden darf etc etc

Nun wollte ich schonmal eine Vorab"sortierung" der Chemikalien machen, damit ich weiß, was später in welches Fass muss, wieviele ich mitnehmen muss etc. Dabei habe ich nun aber das Problem, dass mir die Verpackungsgruppen nicht klar sind. Es steht oft I bis III hinter, aber ich finde nirgends eine genaue Erklärung was das bedeutet und wie ich die CHemikalien nun genau verpacken muss.

Ich kann mich noch an meine Prüfung erinnern, bei der ich eine Tabelle hatte, wo der Stoff, die AVV, die UN-Nummer, Gefahrenzettel und die richtige Verpackung angegeben waren (also nicht als irgendeine Gruppe oder code, sondern richtig als "packen sie das in ein 120l fass").
Im internet habe ich sowas nicht geunden, könnt ihr mir weiterhelfen?

Re: Verpackungsgruppe [Re: Feile] #9802 20.10.2009 13:50
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Dieter2 Offline
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Hallo Feile,

recht komplizierte Frage und zu wenig Input für eine Antwort. Kennst Du bzw. hast Du die Gefahrgut-Beförderungsvorschriften für den Straßentransport (ADR)? Nur daraus kannst Du über die zu den betr. Chemikalien gehörenden UN-Nummer ableiten, wie die einzelnen Stoffe zu verpacken sind und inwieweit das ADR bei Kleinmengen - um die es sich bei Entsorgung aus Schulbeständen wohl handelt - überhaupt greift (LQ bzw. freigestellte Mengen).

Die UN-Nr. wird in den meisten Fällen wohl nur den Lieferscheinen zu entnehmen sein, denn auf den Glas- oder PE-Flaschen stehen üblicherweise nur die R+S-Sätze, aus denen die UN-Nr. nicht ableitbar ist.

Auch die von dir angesprochenen Verpackungsgruppen leiten sich aus den UN-Nummern ab:
I = hohe, II = mittlere, III = geringe Gefahr. Die Zulassungsnummer der baumustergeprüften Verpackung muss für die eine für diese Gefahrengruppen zugelassene Kodierung tragen (X, Y oder Z). X = nur VP I, Y = VP I und II, Z = VP I, II und III.

Ich würde unbedingt einen Fachmann (z.B. aus einer Gefahrgutspedition aus Deinem Umkreis) zu Rate ziehen, wenn Du Dich im ADR nicht auskennst.

Grüße
Dieter

Re: Verpackungsgruppe [Re: Dieter2] #9803 20.10.2009 14:20
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Matthias Offline
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Hallo Dieter2!

Ich gehe davon aus, dass Du das Richtige meinst und nur ein Tippfehler vorliegt. Zur Klarstellung (siehe auch 6.1.3.1 c ADR ):
X = zugelassen für Stoffe aller Verpackungsgruppen ( I, II und III )
Y = zugelassen nur für Stoffe der VG II und III
Z = zugelassen nur für Stoffe der VG III

Viele Grüße,

Matthias


... und dann gibt´s da noch die Ausnahme zu der Ausnahme ...
Re: Verpackungsgruppe [Re: Feile] #9804 20.10.2009 15:11
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Wolfgang Offline
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Hallo Feile,

Meiner Meinung nach ist es auf alle Fälle ratsam, die Ausnahme Nr. 20 GGAV in Betracht zu ziehen.
Weiterhin würde ich mich mit einem Entsorger/Beförderer in Verbindung setzen, der auch Erfahrungen auf dem Gebiet (Chemikalienentsorgung in Schulen) hat.
Vieleicht gibt es bei Euch auch eine Landesverordnung die solche Entsorgungsprobleme erleichtert.
In Hessen zum Beispiel, kann man durch die Sonderabfall-Kleinmengen-Verordnung (ich nenne sie jezt einmal so) Erleichterungen für die Entsorgung von Chemikalien in Schulen anwenden.

Gruß Wolfgang

Re: Verpackungsgruppe [Re: Wolfgang] #9805 20.10.2009 18:02
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Mark Offline
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Hallo,

aus Sicht des Gefahrguttransportes gibt es in Niedersachsen keine Erleichterung in Form einer Verordnung.

Wir Verpacken Chemikalien gemäß der Ausnahme 20. Doch um das Ganze wirklich richtig durchführen zu können sollte man hierzu eine Schulung erhalten. Fachkräfte, die diese Arbeiten jeden Tag durchführen haben erheblich mehr Erfahrung im Verpacken von Chemikalien (Abfall) und führen die Arbeiten auch um ein vielfaches schneller durch. Ich empfehle dir auch dich an einem Entsorger zu wenden, der diesen Service anbietet.


Grüße

Mark
Re: Verpackungsgruppe [Re: Matthias] #9806 21.10.2009 14:49
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Dieter2 Offline
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Hallo Matthias,

danke für die Richtigstellung - man sollte gerade im Gefahrgutbereich zweimal hinschauen, bevor man schnell etwas eintippt!

Grüße
Dieter


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