Hallo Chismoli,
Wenn die alkoholischen Getränge (UN3065) der Verpackungsgruppe III zugeordnet sind, kann man die Sondervorschrift 145 in Anspruch nehmen, die da lautet:
Alkoholische Getränke der Verpackungsgruppe III unterliegen nicht den Vorschriften dieses Codes, wenn sie in Behältern mit einem Fassungsraum von höchstens 250 Litern befördert werden.
Sollte dies zutreffen wünsche ich den Aussis einen guten Durst. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />