Verkehrszeichen 269 - leere ungereinigte Tankwagen
#9895
11.11.2009 23:10
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Claudi
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Hallo,
ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Verkehrszeichen 269 und natürlich kommt man da auch auf die Frage: leerer ungereinigter Tankwagen. Das der nicht wirklich leer ist, ist klar. Auch dürften da mehr als 20 Liter Rest drin sein.
Nun hab ich bei meiner Recherche einen Hinweis auf ein Urteil des OLG Dresden aus 2001 gefunden, in dem gesagt wurde, dass der Rest im ungereinigten leeren TKW keine Ladung ist, weil man diesen Rest nicht ausliefern kann. Es wären betriebsbedingte Reststoffe. Leider habe ich keinen Originaltext oder wenigstens ein Aktenzeichen dazu gefunden. Kann da jemand helfen?
Diese Entscheidung des OLG Dresden ist ja eine Einzelfallentscheidung und andere Stellen/ Behörden in Deutschland sehen das Thema anders nehme ich an?
Gibt es Erkenntnisse zur Frage: Durchfahrverbot bei Verkehrszeichen 269 für ungereinigte leere Tankwagen außer der, dass man sich uneinig ist? Wie seht ihr das bei ungereinigten leeren Verpackungen - dort könnte (grad bei IBC) schon noch ein guter Schluck Restprodukt drin sein, was sich bei entsprechender Anzahl locker über 20 Liter summiert - auch Durchfahrverbot?
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Re: Verkehrszeichen 269 - leere ungereinigte Tankwagen
[Re: Claudi]
#9896
16.11.2009 19:35
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Gerald
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Hallo Claudi, die Änderung der Bedeutung des Verkehrszeichen 269 ist meiner Meinung nach mehr für den privaten Verkehrsteilnehmer erfolgt. Denn in der Vergangenheit haben Verkehrsteilnehmer dieses Verkehrszeichen immer falsch gedeutet. Wenn ich mit meinem privaten PKW z.B. vom Baumarkt kam, und hatte einen Kanister mit 5 L Terpentin UN 1299, dann durfte ich nicht die Strecke nach dem Verkehrzeichen 269 befahren. Dies wurde aber von vielen nicht beachtet, sie dachten das es hier eine Freimenge gibt. Mit der Änderung der StVO wurde hier was legalisiert, gegen das viele Verkehrsteilnehmer in der Vergangenheit verstoßen haben, auch wenn es aus Unwissenheit war. Aber Unwissenheit schützt nun mal nicht vor Strafe.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Verkehrszeichen 269 - leere ungereinigte Tankwagen
[Re: Gerald]
#9897
17.11.2009 13:08
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Claudi
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Hallo Gerald,
das ist mir bewußt (nur ich sage mal: 99% der Privatpersonen werden weiterhin dagegen verstoßen, weil sie entweder das Schild nicht kennen oder nicht wissen, dass ihr transportgut davon betroffen ist). Klar, mehr als 20 Liter haben nicht so viele Privatpersonen dabei...
Mich interessiert vielmehr die (auch schon vor der Änderung relevante) Frage der Restmengen in Tankwagen (Armaturen etc.).
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Re: Verkehrszeichen 269 - leere ungereinigte Tankwagen
[Re: Claudi]
#9898
18.11.2009 21:45
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Mark
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Hallo Claudi,
ich hab mir das mal von der hiesigen Autobahnpolizei (Bereich Gefahrgut) erklären lassen:
Es geht hier um "LADUNG". Er nannte ein extremes Beispiel: Das Benzin im Tank ist keine Ladung, sondern zählt zu den Betriebsmittel des Fahrzeugs, darf also drinn sein! Wenn jetzt aber ein Autotransporter mit Fahrzeugen, die bereits Benzin (Kühlerfrostschutz, Mineralöl, Batterieflüssigkeit etc.) enthalten, dann handelt es sich um eine Ladung und der Autotransporter darf diese Strecken nicht befahren (über Sinn oder Unsinn lässt sich streiten).
Bei den Restmengen in einem Tank handelt es sich nicht um Ladung und daher darf der leere Tanker die Strecke befahren.
Grüße
Mark
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