Schulung beauftragter Personen
#989
07.08.2003 07:33
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Gandalf
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Held der Gefahrgutwelt
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OP
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Hallo zusammen,
in unserem Betrieb sind der Großteil der beauftragten Personen lediglich als Empfänger tätig, nur einige wenige Personen haben die Pflichten als Absender, Verlader oder Befüller zu beachten. Ist es tatsächlich notwendig, auch die Empfänger als beauftragte Personen zu schulen, nur weil man auch noch andere beauftragte Personen und einen Gb im Unternehmen hat? Hätte man nur Empfänger, bräuchte man ja keinen Gb und dann auch keinen § 6 GbV.
Wie wird das in der Praxis bei anderen Unternehmen gehandhabt?
Gruß Michael
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Re: Schulung beauftragter Personen
[Re: Gandalf]
#990
07.08.2003 07:48
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gkleeberger
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Hallo Hr. Gandalf, in unserem Unternehmen wird geprüft, in welchen Bereichen Schnittstellen zum öffentlichen Verkehrsraum sind. Dort wird, unter Berücksichtigung der regelmäßigen vorkommmenden Geschäftsvorgänge ermittelt ob Verpacker-, Verlader oder Disponenetenaufgaben vorkommen. In diesen Bereichen wird die Gefahrgut-Organisation errichtet.
G. Kleeberger
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Re: Schulung beauftragter Personen
[Re: Gandalf]
#991
07.08.2003 09:47
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Anonym
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Anonym
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Hallo Gandalf,
aus meiner Sicht gilt die Gefahrgutbeauftragtenverordnung für alle am Gefahrgut-Transport maßgeblich Beteiligten. Die Befreiungsregelungen, auf die in Deiner Frage abgestellt wird, beziehen sich auf "...die Vorschriften dieser Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten..." (§ 1b). Der § 6 ist also von dieser Befreiungsregelung garnicht berührt.
Zusammengefasst: Auch beauftragte Personen, die lediglich Empfängerplichten wahrnehmen sind meiner Meinung nach zu schulen, egal ob ein Gefahrgutbeauftragter zu bestellen ist oder nicht.
Gruß Michael
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Re: Schulung beauftragter Personen
[Re: Gandalf]
#992
07.08.2003 12:09
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Beiträge: 316
Willi_Pape
Großmeister
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Großmeister
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Hallöchen, die Schulung / Unterweisung hat mit der Bestellung des Gb nichts zu tun. Die bP müssen immer geschult werden. Dies ist im ADR Kapitel 1.4 geregelt.
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
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Re: Schulung beauftragter Personen
[Re: Gandalf]
#993
08.08.2003 11:48
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Beiträge: 78
M.Brück
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Hallo Gandalf,
§ 1b der GbV ist nur anwendbar bzgl. der Bestellung von GB´s, nicht aber auf die Schulungen der bP nach § 6 GbV, diese sind immer, unäbhänig von Mengengrenzen oder Verantwortlichkeiten, zu schulen.
Gruß aus Gießen
Gruß aus Gießen Mario
Nicht vergessen : "Mensch bleiben"
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Re: Schulung beauftragter Personen
[Re: M.Brück]
#994
08.08.2003 13:42
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Gandalf
OP
Held der Gefahrgutwelt
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OP
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Hallo zusammen!
Ich sags ja immer: "Wer lesen kann ist deutlich im Vorteil" oder so ähnlich.
Trotzdem Dank an alle, die mich darauf hingewiesen haben.
Noch ein heißes, sonniges Wochenende und schwitzt nicht soviel. (Unser Chef hat uns jetzt "hitzefrei" verabreicht)
Gruß Michael
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