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1000 Liter Diesel von Privatperson #9951 20.11.2009 15:49
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Forummitglieder.

Gem. 1. 1. 3. 1 Buchstabe a ADR können Privatpersonen entzündbare flüssige Stoffe 60 Liter pro Behältnis und insgesamt 240 Liter pro Beförderungseinheit transportieren.
Gem. Anlage 2 Nr. 2. 1 Buchstabe a GGVSEB können aber bei innerstaatlichen Beförderungen mit Fahrzeugen die in Deutschland zugelassen sind z.B. 1000 Liter Dieselkraftstoff befördert werden.

Ist dies so gewollt oder liege ich da falsch.


Gruß


Udo

Re: 1000 Liter Diesel von Privatperson [Re: Udo Freitag] #9952 20.11.2009 19:25
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TDamm Offline
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Hallo Udo,

ich kann Deinen Gedankengang nachvollziehen. Das war aber nicht so gewollt.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: 1000 Liter Diesel von Privatperson [Re: Udo Freitag] #9953 21.11.2009 19:05
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Mark Offline
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Hallo Udo,

In 1.1.3.1 heißt es, dass von Privatpersonen durchgeführte Beförderungen freigestellt sind, die einzelhandelsgerecht abgepackt sind. Die GGVSEB schränkt dies weiter ein, indem sie sagt, dass die Mengen nach 1.1.3.6 nicht überschritten werden dürfen.

Streng genommen bedeutet dies, dass bis zu 1.000 Liter Diesel bzw. bis zu 333 Liter Benzin transportiert werden dürfen, wenn diese einzelhandeltsgerecht verpackt transportiert wird. Diesel hab ich einzelhandeltsgerecht abgepackt noch nicht gesehen, Benzin (Testbenzin) schon.

Der im ADR 2009 hinzugekommenen Satz "Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behälten befördert werden ... (und dann die 60 ltr.)" bezieht sich auf Kanister, die ich selbst befülle, also nicht einzelhandeltsgerecht abgepackt sind. (Dies war bislang eine Lücke). Auch hier gilt die Einschränkung der 1.1.3.6.

Für Diesel und Benzin bedeutet dies, wenn diese in Behälter abgefüllt wurden (z.B. an einer Tankstelle) max. 240 Liter (hier gilt die strengere Regel des ADR), für entzündbare flüssige Stoffe der VG I (z.B. best. Straßenmakierungsfarbe), die in in Kanistern abgefüllt transportiert werden, gilt in Deutschland die strengere Regel der 1.1.3.6 = 20 ltr.!

Die Formulierung der GGVSEB deutet nicht auf eine Erleichterung, sondern auf eine zusätzliche Beschränkung hin.

Re: 1000 Liter Diesel von Privatperson [Re: Mark] #9954 22.11.2009 14:45
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Mark.

So habe ich es nicht gesehen!!! Aber deine Erläuterungen sind einleuchtend. Aber einen Einwand habe ich trotzdem. Ich meine mich zu erinnern, dass mal gesagt wurde, dass selbst 200 Liter Fässer als einzelhandelsgerechte Verpackungen anzusehen sind. Die mit Diesel und Benzin befüllt kann man schon bekommen.




Gruß


Udo


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