Transport gepresste Fässer
#30197
12.01.2021 13:14
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LarsJ
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Hallo zusammen,
ich, blutiger Anfänger als Gefahrgutbeauftragter, habe die Aufgabe bekommen den Transport unserer gepressten Leerfässer zu organisieren. Ich würde die Presslinge unter UN3509 (Altverpackungen, leer, ungereinigt) laufen lassen. SV 633 sagt "darf nur für Verpackungen, Großverpackungen oder Großpackmittel (IBC) oder Teile davon verwendet werden, ... die zur Entsorgung, zum Recycling oder zur Wiederverwendung ihrer Werkstoffe ... ". In den Fässern waren Stoffe der Klasse 9 (UN3082). In VC2 bzw. AP10 wird ein flüssigkeitsdichter Container erwähnt. Gibt es eine gewisse Codierung dafür (wie bei BK Mulden), oder welchen Nachweis brauche ich, dass dieser flüssigkeitsdicht ist. Oder doch gleich einen BK2 Container?
Vielen Dank für Eure Antworten. Wahrscheinlich kommen noch einige Fragen bei mir auf. :-)
Lars
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Re: Transport gepresste Fässer
[Re: LarsJ]
#30198
12.01.2021 13:45
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Gerald
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Lars, ersteinmal recht herzlich Willkommen im Forum, hier bist Du gut aufgehoben. habe die Aufgabe bekommen den Transport unserer gepressten Leerfässer zu organisieren. Unter dem Link hatten wir schon mal eine ähnliche Frage. " Die Beförderung in loser Schüttung in gedeckten Fahrzeugen, in geschlossenen Containern oder in geschlossenen Schüttgut-Containern ist zugelassen." Das heist fester Aufbau, keine Plane. Eine Codierung mit "BK2" würde passen. Im Kapitel 6.11 findest Du die Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von Schüttgut-Containern. Hier solltest Du schon die Auflagen der AP 10 einhalten, wo steht: "....flüssigkeitsdicht sein oder mit einer flüssigkeitsdichten, durchstoßfesten und dicht verschlossenen Auskleidung oder einem flüssigkeitsdichten, durchstoßfesten und dicht verschlossenen Sack ausgerüstet sein und müssen über Mittel verfügen, um die während der Beförderung möglicherweise austretende freie Flüssigkeit zurückzuhalten, z.B. saugfähiges Material...."Aber so ein großes Problen sollte es nicht sein, wenn Du z.B. Aufsaugmaterial verwendest.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Transport gepresste Fässer
[Re: Gerald]
#30199
12.01.2021 15:41
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LarsJ
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OP
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Hallo Gerald,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wenn ich nach der Vorschrift AP10 gehe, reicht eine dichte Absetzmulde mit Aufsaugmittel? Sorry wenn ich hier völlig falsch liege. ;-) Ansonsten würde ich dann auf die BK2 Mulde setzen. Da Beförderungsklasse 4, würde ich unterhalb der 1000 Punkte fahren und könnte die diesbezüglichen Vereinfachungen nutzen (1.1.3.6)
Danke Lars
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Re: Transport gepresste Fässer
[Re: LarsJ]
#30200
12.01.2021 16:06
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Registriert: Jun 2007
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Wolfgang
Urgestein
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Hallo Lars,
die vereinfachten Beförderungsbedingungen von 1.1.3.6 ADR können nur bei der Beförderung in Versandstücken angewendet werden .Nicht bei einer Beförderung in loser Schüttung (Mulde=Container).
Gruß Wolfgang
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Re: Transport gepresste Fässer
[Re: LarsJ]
#30202
12.01.2021 17:25
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Gerald
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Hallo Lars, ich würde schon über UN 3509 gehen, natürlich unter Beachtung der Einträge im Kapitel 3.2 Tabelle A für UN 3509. Denn diese UN-Nummer vereinfacht natürlich die Beförderung, zumal in Abschnitt 2.1.6 steht: "Leere ungereinigte Verpackungen, Großverpackungen oder Großpackmittel (IBC) oder Teile davon, ..." Da hat man alles berücksichtigt, was vorkommen kann. Leider ist das nicht immer so!!!
Kleiner Hinweis am Rande:
- "bedecktes Fahrzeug oder bedeckter Container" = Wie Bettdecke also Plane!
- "gedecktes Fahrzeug oder bedeckter Container" = Wie Dach decken also Fest!
Wird meistens verwechselt und dann sollten solche Eselbrücken schon genutzt werden.
Auch beim BK 2 - Container musst Du das Aufsaugmaterial verwenden.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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